Enteignung bestätigt

Uferweg auf Stralau wird komplettiert

Karin Schmidl
1 Min

Der Bundesgerichtshof hat die Enteignung eines Grundstücksbesitzers auf der Halbinsel Stralau in Friedrichshain für rechtens erklärt. Damit bestätigte das Gremium einen Beschluss des Berliner Senats aus dem Jahr 2007. Damals hatte sich der Eigentümer geweigert, gut hundert Quadratmeter seines Wassergrundstücks am Rummelsburger See für einen öffentlichen Uferwanderweg zu verkaufen. Er war daraufhin vom Land Berlin enteignet worden. Dagegen hatte er geklagt, der etwa 20 Meter lange Weg wurde vor dem strittigen Grundstück provisorisch mit Holzplanken übers Wasser gebaut.Nach dem Spruch des Bundesgerichtshofes, gegen den kein Rechtsmittel möglich ist, kann der insgesamt 3,5 Kilometer lange Rundweg auf der Halbinsel komplettiert werden. Der Weg gehört zu den Maßnahmen im einstigen Entwicklungsgebiet an der Rummelsbuger Bucht. (sk.)

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