Der "Präsident" sitzt weiter im Gefängnis. Mit einer Entscheidung des Kammergerichts über die Fortdauer der Untersuchungshaft von Mahmoud Al-Z., einem der mutmaßlich einflussreichsten Kriminellen Berlins, wird nicht vor Ende dieser Woche gerechnet. Die Akten seien noch nicht beim Kammergericht eingegangen, hieß es gestern. Wie berichtet, hatte das Bundesverfassungsgericht einer Beschwerde von ihm gegen die Dauer seiner Haft stattgegeben und angeordnet, dass das Kammergericht darüber "unverzüglich" zu entscheiden habe. Einen konkreten Zeitpunkt könne sie nicht nennen, sagte gestern eine Gerichtssprecherin. "Unverzüglich" bedeute, dass "ohne schuldhaftes Zögern" entschieden wird.Möglicherweise wird Al-Z. nach dem Urteil der Verfassungsrichter auf freien Fuß kommen. Diese hatten die Berliner Richter darauf hingewiesen, dass Verfahrensverzögerungen, die dem Staat zuzurechnen seien, sich nicht erheblich auf die Fortdauer der Untersuchungshaft auswirken dürften. Ein erster Prozess gegen den "Präsidenten" war im Juni wegen eines Richterfehlers geplatzt, im September musste noch einmal von vorn verhandelt werden. Al-Z. sitzt seit eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Er ist gemeinsam mit anderen Gefolgsleuten wegen schweren Drogenhandels angeklagt. (sd.)
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