Sicherheitskonzept

Ermittlungen nach Magdeburger Weihnachtsmarkt-Anschlag: Staatsanwaltschaft nimmt Marktchef ins Visier

Fast zwei Jahre nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt wird nun gegen den Geschäftsführer der Weihnachtsmarktgesellschaft ermitelt.

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Der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachstmarkt forderte sechs Menschenleben. (Archivbild)

Der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachstmarkt forderte sechs Menschenleben. (Archivbild)

© Heiko Rebsch/dpa

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen und der fahrlässigen Körperverletzung gegen den Geschäftsführer der Magdeburger Weihnachtsmarktgesellschaft. Das berichtet die Magdeburger Volksstimme. Demnach habe es auch Durchchungen in Büros des Geschäftsführers gegeben.

Konkret geht es laut Christian Schößling, dem Anwalt des beschuldigten Geschäftsführers, um einen Lageplan des Weihnachtsmarktes aus dem Jahr 2017. Darin sei an jener Stelle, an der der Attentäter mit seinem Fahrzeug auf das Marktgelände fuhr, eine Absperrkette vorgesehen gewesen. Diese sei dort jedoch nie angebracht worden. Schößling rechnet dennoch mit einer Einstellung des Verfahrens: „Ich gehe nach Ansicht der Aktenlage davon aus, dass die Ermittlungen mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt werden“, sagte er.

War das Sicherheitskonzept ungenügend?

Bei dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt vor dem Magdeburger Rathaus starben sechs Menschen, mehr als 300 wurden teils schwer verletzt. Der Attentäter Taleb al-Abdulmohsen, ein 51-jähriger Arzt aus Saudi-Arabien, war mit einem Mietwagen in die Menschenmenge gefahren. Er wurde im Juni zu lebenslanger Haft verurteilt, das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Al-Abdulmohsen legte Revision ein, der Bundesgerichtshof muss das Urteil auf mögliche Rechtsfehler prüfen.

Geschäftsführer Paul-Gerhard Stieger hatte bereits im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtags betont, dass die Abwehr abstrakter Gefahren durch Terror- oder Amoktaten nicht in den Zuständigkeitsbereich eines Marktbetreibers falle. Für den Zufahrtschutz sei die Weihnachtsmarktgesellschaft nicht verantwortlich gewesen.

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Mit dem Anschlag und dem Sicherheitskonzept beschäftigte sich auch ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt. Marktbetreiber, Polizei und Stadtverwaltung hatten die jeweiligen Zuständigkeiten in der Vergangenheit zurückgewiesen. Der Abschlussbericht kam zu dem Schluss, dass Defizite im Handeln mehrerer Behörden den Anschlag begünstigt hätten. Bei der Aufstellung von Betonsperren habe es eine „Verantwortungsdiffusion“ gegeben: „Keine Seite fühlte sich verantwortlich“, heißt es in dem Bericht.

mit dpa

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