Der Generalbundesanwalt hat erstmals Anklage im Fall der gesprengten Nord-Stream-Pipelines erhoben. Das bestätigte eine Sprecherin der Karlsruher Behörde. Auch die Berliner Kanzlei Menaker, welche die Verteidigung übernommen hat, bestätigte die Anklage gegen ihren Mandanten. Dem Ukrainer Serhii K. werden laut mehrerer Medienberichte Angriffe auf zivile Energieinfrastruktur, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie die Zerstörung von Bauwerken vorgeworfen. Der Angriff auf zivile Energieinfrastruktur gilt nach dem Völkerstrafrecht als Kriegsverbrechen.
Über die Zulassung der Anklage und einen möglichen Prozessbeginn muss nun der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg entscheiden.
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Telefonate sollen Serhii K. belasten
Nach den Recherchen von Süddeutsche Zeitung, ARD und Die Zeit soll die Beweislage umfangreich sein. Serhii K. soll unter anderem aus der Auslieferungshaft in Italien mit Verwandten und Bekannten über die Anschläge gesprochen und sich dabei selbst belastet haben. Auch auf seinem Mobiltelefon fanden Ermittler nach Angaben aus Sicherheitskreisen Hinweise auf eine Beteiligung.
Festgenommen worden war er Ende August 2025 während eines Urlaubs an der italienischen Adria-Küste auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls. Er wehrte sich monatelang gegen die Auslieferung nach Deutschland und trat zwischenzeitlich in den Hungerstreik. Am 27. November wurde er nach Deutschland überstellt und sitzt seither in Hamburg in Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde blieb im Dezember am Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg.
Segeljacht „Andromeda“ als Ausgangspunkt
Nach Erkenntnissen der Ermittler soll Serhii K. Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte gewesen sein und das Kommando auf der Segeljacht „Andromeda“ geführt haben. Spätestens am 8. September 2022 soll er sich mit sechs Mittätern – einem Schiffsführer, einem Sprengstoffexperten und vier Tiefseetauchern – im Hafen von Wiek auf Rügen an Bord des von einem Mittelsmann gecharterten Schiffes begeben haben.
Die Gruppe soll nahe der dänischen Ostseeinsel Bornholm in bis zu 80 Metern Tiefe vier Sprengsätze mit den militärischen Sprengstoffen Hexogen und Oktogen an den Pipelines befestigt haben. Am 26. September 2022 detonierten die Ladungen und zerstörten drei der vier Stränge von Nord Stream 1 und Nord Stream 2. Einer der insgesamt sieben identifizierten Tatverdächtigen soll inzwischen im Krieg gegen Russland gefallen sein.
BGH sieht keine Immunität
Deutsche Behörden gehen davon aus, dass die Sabotage im Auftrag eines fremden Staates ausgeführt wurde. Der BGH erklärte in seinem Dezember-Beschluss, eine völkerrechtliche Immunität gelte nicht für „geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte“. Auch das Kombattantenprivileg, das rechtmäßige Kriegshandlungen von Soldaten straflos stellt, greife nicht: Verdecktes Handeln sei davon nicht erfasst, zudem gälten die Pipelines als zivile Objekte. Die deutsche Strafgewalt sei gegeben, weil die Folgen der Sprengungen auch auf deutschem Staatsgebiet eintraten.
Ein weiterer mutmaßlich beteiligter Taucher war im September in Polen gefasst worden. Die polnische Justiz lehnte den deutschen Auslieferungsantrag jedoch ab, der Ukrainer kam frei. Regierungschef Donald Tusk hatte erklärt, es liege nicht im Interesse Polens, den Mann anzuklagen oder auszuliefern. (mit dpa, AFP)
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