Energieimporte

Nach Druck aus den USA: EU will bei Methanverstößen drei Jahre auf Strafen verzichten

Die EU-Kommission hält an strengeren Regeln für Öl- und Gasimporte ab 2027 fest. Verstöße sollen wegen möglicher Lieferengpässe jedoch bis Ende 2029 ohne Bußgeld bleiben.

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Das LNG-Spezialschiff „Neptune“ bei der Einfahrt in den Hafen Mukran auf Rügen.

Das LNG-Spezialschiff „Neptune“ bei der Einfahrt in den Hafen Mukran auf Rügen.

© Jens Koehler/imago

Die EU-Kommission will die Durchsetzung neuer Klimavorgaben für Öl- und Gasimporte vorübergehend abschwächen. Sie empfiehlt den Mitgliedstaaten, Unternehmen in den Jahren 2027 bis 2029 nicht zu bestrafen, wenn diese bestimmte Vorgaben zur Überwachung und Dokumentation von Methanemissionen nicht erfüllen. Ausgenommen sein sollen nach Angaben der Kommission umfangreiche betrügerische Verstöße. Die gesetzlichen Verpflichtungen selbst bleiben bestehen.

Die Empfehlung soll für bestehende Lieferverträge sowie für Verträge gelten, die bis zum 1. Januar 2028 abgeschlossen oder verlängert werden. Als Empfehlung ist die Entscheidung rechtlich nicht bindend. Sie muss bei Streitfällen von nationalen Behörden und Gerichten jedoch berücksichtigt werden. Unternehmen könnten damit für drei Jahre weitgehend vor Sanktionen geschützt sein.

Neue Regeln für Öl und Gas sollen ab 2027 gelten

Die EU-Methanverordnung trat im August 2024 in Kraft. Sie verpflichtet Unternehmen unter anderem dazu, Methanemissionen zu messen, zu melden und unabhängig überprüfen zu lassen. Ab Januar 2027 müssen Importeure bei bestimmten Öl- und Gaslieferungen nachweisen, dass die Förderung im Herkunftsland mindestens nach vergleichbaren Standards überwacht wird wie innerhalb der EU.

Methan tritt bei der Förderung und dem Transport von Erdöl und Erdgas unter anderem durch undichte Leitungen, das Ablassen von Gas und das Abfackeln aus. Das Gas trägt nach Kohlendioxid am stärksten zur Erderwärmung bei. Über einen Zeitraum von 20 Jahren hält Methan nach Angaben der EU-Kommission mehr als 80-mal so viel Wärme in der Atmosphäre wie Kohlendioxid.

Die Mitgliedstaaten müssen laut Verordnung eigene Sanktionen festlegen. Möglich sind hohe Geldbußen, die nach Reuters bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens erreichen könnten. Die meisten EU-Staaten haben bislang jedoch noch keine konkreten Strafregelungen eingeführt.

Kommission verweist auf den Iran-Krieg

Brüssel begründet die dreijährige Schonfrist mit der angespannten Lage auf den internationalen Energiemärkten. Der Krieg zwischen dem Iran auf der einen und Israel sowie den USA auf der anderen Seite beeinträchtigt den Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus. Über die Meerenge laufen normalerweise rund 20 Prozent der weltweiten Flüssiggasströme und ein ähnlich großer Anteil des globalen Ölverbrauchs.

Die EU-Kommission befürchtet, dass drohende Strafen Lieferanten davon abhalten könnten, neue Verträge mit europäischen Abnehmern abzuschließen. Dadurch könnten sich die verfügbaren Liefermengen verringern und die Preise für Haushalte und Unternehmen steigen. Die Internationale Energieagentur hatte zuletzt ebenfalls gewarnt, dass die Vorgaben die Auswahl möglicher Öllieferanten für europäische Raffinerien deutlich einschränken könnten.

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USA und Katar forderten Lockerungen

Dem Schritt war erheblicher Druck aus den USA, Katar und der Energiebranche vorausgegangen. Beide Staaten gehören zu den wichtigsten Lieferanten von Flüssigerdgas nach Europa. Washington und Doha hatten die EU im Juni aufgefordert, ihre Vorgaben zu ändern, da andernfalls Lieferverträge und die Versorgungssicherheit gefährdet werden könnten.

Die US-Regierung hatte Reuters zufolge sogar eine zehnjährige Ausnahme für amerikanisches Öl und Gas verlangt. Auch zahlreiche Öl- und Gaskonzerne forderten eine Verschiebung. Die EU-Kommission lehnt es bislang ab, die Verordnung selbst neu zu verhandeln. Stattdessen lockert sie nun vorübergehend deren Durchsetzung.

Streit zwischen Reiche und Schneider

Die Methanverordnung hatte auch innerhalb der Bundesregierung einen Konflikt ausgelöst. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche sprach sich mit Verweis auf mögliche Risiken für Gas-, Öl- und Kerosinlieferungen für eine Verschiebung aus. Umweltminister Carsten Schneider widersprach und warf seiner Kabinettskollegin vor, sich bei einem Treffen der EU-Energieminister nicht an die abgestimmte Haltung der Bundesregierung gehalten zu haben.

Schneider hatte darauf bestanden, dass die Verordnung wie geplant umgesetzt wird. Deutschland schaffe damit internationale Marktstandards und könne seine Position als großer Energieimporteur nutzen, um Methanemissionen auch außerhalb Europas zu senken, erklärte der SPD-Politiker im Bundestag.

Experten sehen geschwächte Durchsetzung

Linda Kalcher von der Brüsseler Denkfabrik Strategic Perspectives bezeichnete die Entscheidung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur als Versuch der „Schadensbegrenzung“. Die Kommission habe das Gesetz nicht erneut zur Verhandlung gestellt und damit formal an den Regeln festgehalten. Ohne Sanktionen verliere die Verordnung in den ersten drei Jahren aber einen Teil ihrer Durchsetzungskraft.

Umweltorganisationen argumentieren, dass eine dreijährige Aussetzung zu weit gehe. Die Clean Air Task Force forderte eine Schonfrist von höchstens einem Jahr und anschließend schrittweise steigende Strafen. Andernfalls bestehe das Risiko, dass Unternehmen die vorgeschriebenen Kontrollen und Berichte nicht ernsthaft umsetzen.

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