Die Europäische Kommission wirft dem US-Konzern Meta einen Verstoß gegen den Digital Services Act (DSA) vor. Das Unternehmen habe die Suchtrisiken zentraler Gestaltungsmerkmale von Facebook und Instagram nicht ausreichend geprüft und eingedämmt, teilte die Behörde am Freitag in Brüssel mit.
Betroffen seien insbesondere personalisierte Empfehlungen, die automatische Videowiedergabe (Autoplay) und das Endlos-Scrollen, bei dem den Nutzern fortlaufend neue Inhalte angezeigt werden.
Diese Funktionen förderten nach Einschätzung der Kommission einen Drang zum Weiterscrollen und trügen zu übermäßiger oder zwanghafter Nutzung bei, insbesondere bei Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen. Meta habe zudem verfügbare Daten darüber ignoriert, wie lange Jugendliche nachts auf den Plattformen unterwegs seien und wie Formate wie Reels und Storys zu exzessiver Nutzung führen könnten.
Kommission fordert konkrete Designänderungen
Nach Auffassung der Kommission müsse Meta zentrale Funktionen wie Autoplay und Endlos-Scrollen standardmäßig deaktivieren, wirksame Bildschirmpausen einführen und das Empfehlungssystem so anpassen, dass es weniger auf möglichst lange Nutzungszeiten ausgerichtet sei. Die bisherigen Schutzmaßnahmen reichten nicht aus, hieß es. Zeitmanagement-Werkzeuge ließen sich zu leicht wegklicken, und die Kontrollmöglichkeiten für Eltern setzten ein erhebliches technisches Wissen sowie viel Zeit voraus.
„Der Schutz der physischen und mentalen Gesundheit der Europäerinnen und Europäer muss für Social-Media-Plattformen Priorität haben“, erklärte die zuständige EU-Kommissarin Henna Virkkunen. Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters sagte sie, entweder passe Meta sein Design an, oder es werde ein förmlicher Beschluss folgen, der einen Regelverstoß feststelle.
Meta widerspricht den Vorwürfen
Meta wies die vorläufigen Feststellungen der Kommission zurück. Diese berücksichtigten die getroffenen Schritte zum Schutz von Jugendlichen nicht angemessen, erklärte Unternehmenssprecher Ben Walters. Der Konzern verwies auf die eingeführten Teen Accounts, die automatisch Schutzmechanismen aktivierten und Eltern erlaubten, den Zugriff nachts zu sperren oder die tägliche Nutzungszeit auf 15 Minuten zu begrenzen. Man werde weiter konstruktiv mit den EU-Regulierern zusammenarbeiten.
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Meta kann nun schriftlich Stellung nehmen und Akteneinsicht beantragen. Sollte die Kommission ihre Position bestätigen, kann sie einen förmlichen Beschluss zur Feststellung eines Regelverstoßes erlassen und eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Das Verfahren gegen Meta läuft seit Mai 2024. Der Konzern setzte 2025 weltweit rund 201 Milliarden US-Dollar um.
Ähnliche vorläufige Feststellungen hatte die Kommission im Februar zu TikTok getroffen. Ein weiteres Verfahren richtet sich gegen die Empfehlungssysteme von Facebook und Instagram wegen der sogenannten Rabbit-Hole-Effekte. Damit ist gemeint, dass Nutzer durch algorithmische Vorschläge immer tiefer in ähnliche Inhalte hineingezogen und somit dazu verleitet werden, immer länger auf der Plattform zu bleiben.
Bereits Ende April hatte die Kommission außerdem vorläufig festgestellt, dass Meta zu wenig gegen den Zugang von Kindern unter 13 Jahren zu Facebook und Instagram unternimmt. Die reine Abfrage des Geburtsdatums bei der Anmeldung genüge nicht, hieß es aus Brüssel.
Technische EU-Lösung zur Altersprüfung
Die Kommission hat zudem eine technische Lösung für Apps zur Altersverifikation entwickeln lassen, die von Mitgliedstaaten oder Unternehmen angepasst und bereitgestellt werden kann. Zur Altersbestätigung können etwa biometrische Ausweisdokumente genutzt werden. Gespeichert wird nur, ob die jeweilige Altersgrenze überschritten ist, ohne weitere Daten an die Plattformen zu übermitteln. Mehrere EU-Staaten erwägen darüber hinaus ein gesetzliches Verbot sozialer Medien für unter 16-Jährige.
Am Montag wollen die Vorsitzenden eines Expertengremiums Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Empfehlungen zum Kinderschutz im Netz vorlegen. Das Gremium hat im Auftrag der Kommission untersucht, wie Kinder und Jugendliche vor Risiken sozialer Netzwerke geschützt werden können. Die Empfehlungen könnten die Grundlage für ein europaweites Vorgehen gegen die Nutzung sozialer Medien durch Jugendliche bilden.
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