Mordprozess

Fabian-Prozess in Rostock: Gutachter hält Gina H. für voll schuldfähig

Im Prozess um den Mord an Fabian (8) zeichnet der psychiatrische Gutachter ein detailliertes Bild der Angeklagten. Trotz Borderline-Störung sei sie schuldfähig.

6 Min
Die des Mordes an Fabian (8) Angeklagte Gina H. und ihr Anwalt  Thomas Löcker im Landgericht Rostock am 8.10.

Die des Mordes an Fabian (8) Angeklagte Gina H. und ihr Anwalt  Thomas Löcker im Landgericht Rostock am 8.10.

© Bernd Wüstneck/dpa

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow hat der forensische Psychiater Dr. Peter Keiper aus Rostock die Persönlichkeit der Angeklagten Gina H. untersucht. Sein Gutachten zu ihr stellte er am 8. Oktober in der Verhandlung im Landgericht Rostock vor.

Nur bei zwei Themen habe Gina H. während der psychiatrischen Untersuchungen Gefühle gezeigt: wenn es um ihre Pferde und um ihren Sohn ging. Beim Gespräch über den getöteten Fabian sei sie dagegen emotional gleichförmig und teilweise trotzig verschlossen geblieben. So beschrieb Dr. Peter Keiper die des Mordes Angeklagte.

Keipers Gutachten ist für die Schlussphase des Fabian-Prozesses von großer Bedeutung. Der Sachverständige sollte klären, ob Gina H. zur mutmaßlichen Tatzeit unter einer schweren seelischen Störung oder einer Intelligenzminderung litt. Außerdem musste er beurteilen, ob sie das Unrecht einer möglichen Tat erkennen und ihr Verhalten kontrollieren konnte.

Sein Ergebnis: Gina H. sei voll schuldfähig. Ihre Persönlichkeitsstörung sei nicht schwer genug ausgeprägt, um ihre Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit erheblich einzuschränken.

Die Angeklagte bestreitet, Fabian getötet zu haben. Das Gutachten beantwortet daher nicht die Frage nach ihrer Täterschaft. Darüber muss das Gericht nach Auswertung aller Beweise entscheiden.

Mehrere Gespräche in der JVA Bützow

Für sein Gutachten führte Keiper mehrere Gespräche mit Gina H. in der Justizvollzugsanstalt Bützow. Er zog auch eine Psychologin hinzu, wertete frühere Befunde aus und verfolgte die Verhandlung.

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Gina H. habe sich freundlich, offen und kooperativ gezeigt. Den Tatvorwurf habe sie jedoch durchgehend zurückgewiesen. Jedes Gespräch habe Keiper mit der Frage begonnen, warum sie in Haft sitze. Ihre Antwort sei regelmäßig gewesen: „Weil ich angeblich jemanden umgebracht habe.“

Hinweise auf eine Psychose oder eine Erkrankung, die ihren Bezug zur Realität aufgehoben haben könnten, fand der Gutachter nicht. Ihr Intelligenzniveau bewertete er als eher unterdurchschnittlich und im Bereich einer Lernminderung. Eine krankheitswertige Intelligenzminderung liege aber nicht vor.

Diagnose: Borderline-Persönlichkeitsstörung

Keiper diagnostizierte eine emotional-instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ. Diese Diagnose finde sich auch in früheren Behandlungsberichten.

Als Merkmale nannte der Psychiater eine starke Angst vor dem Verlassenwerden, eine instabile Selbstwahrnehmung und einen ständigen Wechsel zwischen Selbstüberschätzung und Angst vor Abwertung. Hinzu kämen Probleme bei der Impulskontrolle und ein ausgeprägtes Bedürfnis nach Unterstützung. Gina H. selbst habe gesagt: „Wenn man sich um mich kümmert, geht es mir besser.“

Der Gutachter beschrieb ein Spannungsverhältnis zwischen dem Wunsch nach Selbstständigkeit und einer starken Abhängigkeit von anderen. In bestimmten Situationen könne die Angeklagte berechnend und manipulativ handeln. Zugleich bemühe sie sich intensiv darum, tatsächliches oder vermutetes Verlassenwerden zu verhindern. Sie sei extrem eifersüchtig.

Für die Schuldfähigkeit ist allerdings nicht allein eine Diagnose entscheidend. Maßgeblich sind die Schwere der Störung und ihre Auswirkungen zum Tatzeitpunkt. Bei Gina H. sei die Borderline-Störung allenfalls moderat ausgeprägt, erklärte Keiper.

Sie habe ausreichend Spielraum besessen, ihr Verhalten zu kontrollieren. Dafür sprächen ihr geregelter Alltag, ihre Rolle als Mutter und ihre Fähigkeit, längerfristige Beziehungen zu führen. Auch ihre Realitätskontrolle sei intakt gewesen. Nach Einschätzung des Gutachters wäre ihr jederzeit klar gewesen, dass eine Tötung Unrecht ist und bestraft wird.

Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus hält Keiper nicht für erforderlich. Es liege keine entsprechend schwere psychische Erkrankung vor.

22 Punkte auf der Psychopathie-Checkliste

Aufmerksamkeit erhielt Dr. Keipers Bewertung anhand einer sogenannten Psychopathie-Checkliste. Dieses Instrument erfasst unter anderem manipulatives Verhalten, häufiges Lügen, fehlende Verantwortungsübernahme und geringe emotionale Beteiligung.

Gina H. erreichte nach der Bewertung des Gutachters 22 Punkte. Der im Gericht genannte europäische Schwellenwert liegt bei 25 Punkten. Sie blieb damit unter der Grenze, ab der von einer Psychopathie gesprochen wird.

Peter Keiper sah dennoch psychopathische Persönlichkeitsanteile. Als auffällig bezeichnete er manipulatives Verhalten, Lügen, geringe Schuldgefühle und die Neigung, Verantwortung auf andere oder äußere Umstände zu übertragen. Besonders überrascht habe ihn die geringe emotionale Beteiligung der Angeklagten beim Thema Fabian.

Gina H. habe bei den Gesprächen nur zwei Mal geweint, berichtete der Sachverständige: Einmal, als es um ein gestorbenes Pferd ging und das andere Mal, als sie von der Unterbringung ihres Sohnes in einer Pflegefamilie erfuhr.

Gutachter erkennt manipulatives Verhalten

Im Gericht wurde Keiper auch zu Telefonaten und Aussagen der Angeklagten befragt. Eine Rolle spielte ihre Darstellung, Fabian zufällig am 14. Oktober 2025 bei einem Spaziergang gefunden zu haben. Der Psychiater sah darin ein mögliches Vorgehen, zunächst nur so viel preiszugeben, wie anderen bereits bekannt sei, und weitere Informationen anschließend schrittweise hinzuzufügen.

Auch Schwüre auf das Leben ihres Sohnes, mit denen Gina H. ihre Unschuld beteuert haben soll, wertete Keiper als mögliches manipulatives Verhalten. Seiner Einschätzung nach könne sie eher andere beeinflussen, als selbst leicht manipuliert zu werden.

Eifersucht und Rache als mögliche Motive

Der Sachverständige setzte sich auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Holger Schütt außerdem mit einem möglichen Tatmotiv auseinander. Im Mittelpunkt standen die wechselhafte Beziehung zwischen Gina H. und Fabians Vater Matthias R. sowie ihre Angst vor dem Verlassenwerden.

Peter Keiper nannte Egozentrik, Eifersucht und Rache als denkbares Motivbündel. Gina H. könnte versucht haben, ihren früheren Partner ausschließlich für sich zu beanspruchen.

Außerdem nannte er die Möglichkeit einer sogenannten Alternativtötung, das „Medea-Syndrom“ aus der griechischen Mythologie: die Bestrafung des Partners, indem das Kind instrumentalisiert wird.

Nach Fabians Verschwinden habe Gina H. möglicherweise gehofft, Matthias R. als tröstende Partnerin wieder näherzukommen. Das spätere Auffinden des Kindes könnte dazu gedient haben, eine festgefahrene Situation aufzulösen, nachdem sie merkte, dass die Suche nach ihrem verschwundenen Sohn Matthias R. der Mutter von Fabian wieder näher brachte.

Der Gutachter machte deutlich, dass es sich um eine Interpretation handelt. Ein Motiv ist damit nicht bewiesen.

Die Verteidigung griff diese Schlussfolgerungen an. Sie verwies darauf, dass Gina H. über Jahre mit ihrem Partner und den Kindern zusammengelebt habe. Zudem sei es kurz vor Fabians Verschwinden erneut zu einer Annäherung des Paares gekommen. Daraus lasse sich nach Auffassung der Verteidigung kein ausreichend starkes Tatmotiv ableiten.

Gericht muss Gutachten selbst bewerten

Sollte Gina H. Fabian getötet haben, wäre sie nach Keipers Einschätzung strafrechtlich voll verantwortlich. Das Gericht ist an das Gutachten jedoch nicht gebunden. Es muss die psychiatrische Beurteilung gemeinsam mit Zeugenaussagen, Spuren und Kommunikationsdaten bewerten.

Die Beschreibung ihrer Persönlichkeit darf dabei nicht mit dem Nachweis der Täterschaft verwechselt werden. Ob Gina H. Fabian tatsächlich getötet hat, ist bis zum Urteil offen. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Mit dem Gutachten hat das Gericht die Beweisaufnahme in diesem Indizienprozess abgeschlossen. Am 29. und 30. Oktober folgen nun die Plädoyers. Vermutlich wird am 10. November dann das mündliche Urteil in dem Fall gesprochen.

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