Mordprozess

Fall Fabian: Weitere Vernehmung erschüttert Gina H.s Darstellung des Tattages

Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian hat sich Gina H. am Dienstag erneut in zentrale Widersprüche verstrickt. Besonders schwer wiegt eine neue Auskunft der VR-Bank.

8 Min
Der Vorsitzende Richter Schütt hat immer wieder Zweifel an den Aussagen der Angeklagten im Mordfall Fabian

Der Vorsitzende Richter Schütt hat immer wieder Zweifel an den Aussagen der Angeklagten im Mordfall Fabian

© Bernd Wüstneck/dpa

Es war einer der wichtigsten Momente der Verhandlung im Mordfall Fabian (8) vor dem Landgericht Rostock. Bei der Fortsetzung der Vernehmung der Angeklagten am 15. September konfrontierte der Vorsitzende Richter Holger Schütt Gina H. mit einer neu eingegangenen Auskunft der VR-Bank. Diese trifft einen zentralen Punkt ihrer Einlassung, also ihrer 95-seitigen Darstellung zu dem Fall und wie sie damit in Zusammenhang steht.

Gina H. hatte dem Gericht erklärt, sie sei am Vormittag des 10. Oktobers - dem Tag, an dem Fabian ermordet wurde - nach Güstrow gefahren, um dort ein Bankgeschäft für ihre Großmutter zu erledigen. Dazu habe sie Geld abheben wollen. Das sei jedoch gescheitert, weil sie sowohl die Bankkarte ihrer Großmutter als auch ihr eigenes Portemonnaie vergessen habe.

Bereits während ihrer ersten Befragung am 10. September wollte Schütt deshalb wissen, wann sie das angeblich so wichtige Bankgeschäft nachgeholt habe. Gina H. antwortete da: am 11. Oktober in Krakow am See. Als der Richter nach der Höhe der Abhebung fragte, wandte sie sich zunächst an ihre Verteidiger und fragte: „Muss ich das sagen?“ Nachdem diese ihr zur Antwort geraten hatten, nannte sie eine konkrete Summe: 1.500 Euro.

Die nun vorliegende Bankauskunft widerspricht dieser Darstellung eindeutig. Auf dem betreffenden Konto der Großeltern gab es zwischen dem 9. und dem 14. Oktober 2025 überhaupt keine Umsätze. Die behauptete Abhebung von 1.500 Euro am 11. Oktober hat demnach nicht in dieser Zeit stattgefunden.

Auf die Frage, wann sie das Geld tatsächlich abgehoben habe, antwortete Gina H. nun nur noch, sie könne sich nicht erinnern und sei sich nicht sicher.

Erklärung für Fahrt nach Güstrow immer unglaubwürdiger

Die Bedeutung dieses Nachweises reicht weit über eine falsche Datums- oder Betragsangabe hinaus. Mit dem angeblichen Bankgeschäft wollte Gina H. erklären, warum sie am Vormittag des 10. Oktober nach Güstrow gefahren war. Dabei handelt es sich um einen für die Rekonstruktion des Tattages wichtigen Zeitraum. Dass sie dort war, beweist ein Überwachungsvideo.

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Schon die ursprüngliche Geschichte warf Fragen auf. Wenn das Bankgeschäft so wichtig war, dass Gina H. dafür eigens nach Güstrow fuhr, warum erledigte sie es dann nicht noch am selben Tag? Und weshalb konnte sie zunächst einen genauen Ort, einen konkreten Tag und sogar eine Summe von 1.500 Euro nennen, wenn sie sich heute plötzlich an nichts mehr sicher erinnern will?

Hier zeigte sich erneut ein Muster, das die Befragung von Gina H. kennzeichnet: Solange keine objektiven Daten vorliegen, macht sie konkrete Angaben. Sobald diese durch Bankunterlagen, Nachrichten oder Telefondaten widerlegt werden, zieht sie sich auf Erinnerungslücken, Missverständnisse oder Unsicherheit zurück.

Die Verteidigung wies darauf hin, dass Menschen sich irren und vorschnell antworten können. Doch bei der angeblichen Geldabhebung geht es nicht um eine nebensächliche Erinnerung. Gina H. erfand nach dem Ergebnis der Bankauskunft einen vollständigen Vorgang - mit Datum, Ort und Betrag. Die Aussage wirkte umso bewusster, weil sie vor der Nennung der Summe sogar ihre Anwälte fragte, ob sie diese nennen müsse.

Die Bankauskunft beweist nicht, dass Gina H. Fabian getötet hat. Sie widerlegt jedoch einen wesentlichen Teil ihrer Erklärung für ihre Bewegungen am 10. Oktober und beschädigt ihre Glaubwürdigkeit erheblich.

„Beim Leben meines Sohnes“ - und trotzdem gelogen

Besonders belastend für die Glaubwürdigkeit der Angeklagten sind auch ihre ersten Aussagen nach dem Auffinden von Fabians Leiche. Damals beteuerte Gina H. gegenüber der Polizei gleich zweimal „beim Leben ihres Sohnes“ die Wahrheit zu sagen. Heute steht fest, dass diese Beteuerungen falsch waren.

Gina H. hat inzwischen eingeräumt, die Polizei über die Vorgeschichte des Leichenfundes belogen zu haben. Nach ihrer heutigen Version war sie bereits vor dem offiziellen Fund mit zwei Männern an dem betreffenden Ort. Dennoch verschwieg sie diese Fahrten zunächst und präsentierte den späteren Fund mit ihrer Bekannten Heike als vermeintlich zufällige Entdeckung beim Spaziergang mit den Hunden.

Am Fundort des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow an einem kleinen Tümpel bei Klein Upahl.

Am Fundort des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow an einem kleinen Tümpel bei Klein Upahl.

© Bernd Wüstneck/dpa

Als Gina H. heute gefragt wurde, welche Bedeutung ein Schwur auf das Leben ihres eigenen Kindes für sie habe, fand sie keine überzeugende Erklärung. Sie verwies wiederholt auf psychische Probleme, Verhaltensstörungen, Überforderung und ihre übermäßige Loyalität gegenüber anderen Menschen. Der Vorsitzende Richter brachte das Problem schließlich auf den Punkt: Sind erkennbar falsche Antworten tatsächlich Symptome ihrer Erkrankung oder schlicht die Unwahrheit? Eine belastbare Antwort gab Gina H. darauf nicht.

Ihre damaligen Schwüre erhalten durch die inzwischen eingeräumten Falschangaben besonderes Gewicht. Sie zeigen, dass selbst besonders eindringliche Wahrheitsbeteuerungen bei der Bewertung ihrer Aussagen nicht verlässlich sind.

Gina H. wusste von der Spur am Inselsee

Auch bei der Frage, was Gina H. am 13. Oktober über die Suche am Inselsee wusste, geriet sie erneut in Widersprüche. An diesem Tag hatten Leichenspürhunde dort angeschlagen. Im Umfeld der Suche entstand die Erwartung, dass am folgenden Tag Taucher eingesetzt und Fabian möglicherweise im Wasser gefunden werden könnte. Gina H. wurde am 15. September gefragt, ob sie davon erfahren habe.

Zunächst wich sie aus und behauptete sinngemäß, davon nichts gewusst zu haben. Staatsanwalt Holger Schütt erinnerte sie jedoch daran, dass sie am heutigen Dienstag einige Stunden zuvor schon zugegeben habe, dass es am 13.10.2025 ein Telefonat mit einem E. W. zur Spur am Inselsee gab. Daraufhin musste sie ihre Antwort korrigieren: Ja, sie habe es mitbekommen.

Der Punkt ist deshalb wichtig, weil Gina H. am Abend des 13. Oktober nicht am Inselsee suchen wollte, wo sich die Aufmerksamkeit der Einsatzkräfte konzentrierte. Stattdessen schlug sie gegenüber Christian D. wiederholt eine Fahrt in die Gegend von Klein Upahl vor - in die Nähe jenes Ackers, an dem Fabians Leiche später entdeckt wurde.

Nachrichten widerlegen angebliche Orientierungslosigkeit

In ihrer vorbereiteten Einlassung hatte Gina H. den Eindruck erweckt, sie habe am 10. Oktober nach ihrer Fahrt nach Güstrow irgendwo im Wald angehalten, um dort spazieren zu gehen, ohne genau zu wissen, wo sie sich befand. Dass dieser Spaziergang ausgerechnet in der Umgebung des späteren Fundortes von Fabians Leiche stattgefunden haben soll, erschien danach wie ein Zufall.

Chat- und Sprachnachrichten zeichnen jedoch ein anderes Bild. Holger Schütt hielt Gina H. vor, dass sie selbst mehrfach Klein Upahl, den Wald und sogar ein Feld als mögliche Suchorte ins Gespräch gebracht hatte. Innerhalb weniger Stunden soll sie Christian D. wiederholt vorgeschlagen haben, dort nach Fabian zu suchen. Zur Begründung erklärte sie unter anderem, mit den Kindern in dieser Gegend Schlitten gefahren zu sein.

Auch diese Erklärung geriet ins Wanken. Auf Nachfrage räumte Gina H. ein, dass das Schlittenfahren nicht an der von ihr bezeichneten Stelle stattgefunden hatte. Es sei lediglich eine schnell gefundene Begründung gewesen.

Zugleich bestätigte sie, einen Feldweg in der Gegend zu kennen. Das widerspricht ihrer wiederholten Behauptung, sie kenne sich dort nicht aus. Als sie erklärte, an anderen Orten habe sie nicht gesucht, weil sie sich dort nicht auskenne, verstärkte sie diesen Widerspruch noch: Warum kannte sie sich ausgerechnet in der Nähe des späteren Fundortes offenbar besser aus, als sie zunächst zugab?

Hinzu kommt die zeitliche Nähe ihrer Aussagen. In einer Nachricht schrieb Gina H. sinngemäß, Fabian sei noch nie allein im Wald gewesen. Nur kurze Zeit später schlug sie vor, genau dort nach ihm zu suchen. Auf die Frage, warum sie einen achtjährigen Jungen, der nach ihrer eigenen Darstellung niemals allein Bus fuhr, ausgerechnet auf einem abgelegenen Feld oder im Wald vermutete, hatte sie keine schlüssige Antwort.

Ein  Muster aus Behauptung, Widerlegung und Rückzug

Der heutige Verhandlungstag offenbarte nicht nur einzelne Unstimmigkeiten. Sichtbar wurde eine immer wiederkehrende Technik: Gina H. liefert zunächst eine Erklärung, häufig mit erstaunlich konkreten Einzelheiten. Wird diese Erklärung durch objektive Erkenntnisse erschüttert, verändert sie ihre Darstellung.

Dann will sie sich nicht mehr sicher sein, eine Frage missverstanden haben oder von einer anderen Person zu ihrem Verhalten gedrängt worden sein. Mehrere Zeugen, deren Aussagen ihrer Version widersprechen, bezeichnet sie nun ihrerseits als Lügner.

Das gilt für die angebliche Geldabhebung ebenso wie für die Fahrtrouten, die Benutzung einer Taschenlampe durch Christian D. am Fundort, den Leinenwechsel der Hunde und die Frage, wer die Idee für einzelne Fahrten oder Vertuschungshandlungen hatte. Mal soll Christian D. gelogen haben, mal Olaf K., mal Heike. Beim Bankgeschäft gibt es jedoch keinen Zeugen, auf den sich die Verantwortung verschieben lässt. Dort stehen ihre konkrete Aussage und die objektive Bankauskunft direkt gegeneinander.

Gerade deshalb könnte die Auskunft der VR-Bank für die weitere Beweisaufnahme wichtig werden. Sie lässt keinen Interpretationsspielraum darüber, ob Gina H. vielleicht am falschen Tag oder in einer anderen Filiale 1.500 Euro vom Konto ihrer Großeltern abhob. Zwischen dem 9. und 14. Oktober gab es auf diesem Konto keine Buchung. Warum Gina H. am Vormittag des 10. Oktober tatsächlich nach Güstrow fuhr, bleibt damit weiterhin offen.

Gegen Ende der Vernehmung ergriff Fabians Mutter das Wort: „Ich würde gern von dir wissen: Warum musste mein Fabi sterben?“ Gina H. antwortete: „Ich habe Fabi nichts angetan!“ Darauf fragte Fabians Mutter: „Willst du noch mehr von deinen Lügengeschichten erzählen?“

Gina H. bestreitet, Fabian getötet zu haben. Ob ihr die angeklagte Tat nachgewiesen werden kann, muss das Landgericht Rostock entscheiden. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

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