DARMSTADT. Das Hessische Landessozialgericht (LSG) hält die Hartz-IV-Leistungen für Kinder und Familien insgesamt für unzureichend. Das geht aus den schriftlichen Gründen für eine Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht hervor, die das LSG gestern veröffentlicht hat (Az: L 6 AS 336/07). Mit Beschluss vom 29. Oktober hatte das LSG Darmstadt die Hartz-Leistungen den Verfassungsrichtern in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt. Wie das LSG nun in seinem Beschluss ausführt, sieht es das Existenzminimum für Kinder und Familien nicht gedeckt. Das Sozialgeld für Kinder unter 14 Jahren beträgt derzeit 211 Euro, 60 Prozent der Regelleistung für Alleinstehende in Höhe von 351 Euro monatlich. Jugendliche ab 14 bekommen 281 Euro (80 Prozent). Hinzu kommen Leistungen für Unterkunft und Heizung. Nach den vom LSG eingeholten Gutachten müssten die Leistungen für Kinder um die Hälfte und die der Jugendlichen um 20 Prozent höher sein.Das LSG kritisiert, dass die Leistungen von Familien von denen für Alleinstehende abgeleitet wurden. Überzeugend hätten Gutachter dargelegt, dass Familien ein völlig anderes Konsumverhalten haben. So seien die Kosten für den Verkehr deutlich höher. Ausgaben für Schulmaterial, außerschulische Bildung, Sport und Vereine seien bei Kindern nicht berücksichtigt. Es sei fragwürdig, dass 13-Jährige nicht mehr Geld bekommen als Kleinkinder. Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Leistungen für Erwachsene inzwischen in mehreren Urteilen gebilligt. Daran rügt nun das LSG, die obersten Sozialrichter in Kassel seien vom physischen Existenzminimum, vom "nackten Überleben" ausgegangen. Das reiche nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht aus.Heute beschäftigt sich das BSG erstmals ausdrücklich mit den Leistungen für Kinder. Die Rechtsvertreter von Kindern aus Dortmund und dem Landkreis Lindau machen geltend, ihr Existenzminimum sei nicht gedeckt. (AFP)------------------------------Foto: Die Tafeln verteilen Lebensmittel auch an Hartz-IV-Empfänger.
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