Finanzministerium legt Gesetzentwurf vor

Eichel will alle Übernahmen regeln

Timot Szent-Ivanyi
2 Min

BERLIN, 12. März. Übernahmen sollen künftig auch dann durch Gesetz geregelt werden, wenn der Käufer nicht die Kontrolle über das Unternehmen anstrebt. Das geht es aus dem am Montag veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Übernahmegesetz hervor.Damit reagierte das Ministerium auf Kritik aus der Wirtschaft an dem von Finanzminister Hans Eichel (SPD) im vergangenen Jahr vorgelegten "Diskussionsentwurf" für das Gesetz. Das Übernahmegesetz soll nach dem Referentenentwurf auch dann gelten, wenn der Käufer weniger als 30 Prozent der Stimmrechte an einer inländischen Aktiengesellschaft erwerben oder aus einer schon bestehenden Kontrollstellung seine Beteiligung aufstocken will.Expertenanhörung geplantGegenüber dem Diskussionsentwurf sieht der Referentenentwurf weitere kleine Änderungen vor. So muss die zu übernehmende Gesellschaft künftig zu ihrer Stellungnahme zum Übernahmeangebot auch eine Äußerung des Betriebsrates hinzufügen, sofern diese vorliegt. Zudem wurden die Fristen für die Einberufung einer Hauptversammlung, bei der Abwehrstrategien gegen eine Übernahme beschlossen werden können, verlängert. Nach Angaben aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums ist Anfang April eine öffentliche Expertenanhörung zu dem Gesetzentwurf geplant. Die parlamentarischen Beratungen sollen dann in der zweiten Jahreshälfte abgeschlossen werden. Damit soll gewährleistet werden, dass das nationale Gesetz nicht im Widerspruch zu einer europäischen Übernahmerichtlinie steht. Über diese wird derzeit noch im Brüssel heftig gestritten. Unklar ist noch, ob es überhaupt eine europäische Richtlinie geben wird. Das nationale Übernahmegesetz soll dann auf alle Fälle zum 1. Januar 2002 in Kraft treten.

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