SCHÖNEFELD. Das Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit dem Bau des Hauptstadtflughafens BBI in Schönefeld beschäftigen. Ein Ehepaar aus Schulzendorf (Dahme-Spreewald) habe Verfassungsbeschwerde gegen die seiner Ansicht nach unzureichenden Schallschutzmaßnahmen eingelegt, teilte der Würzburger Rechtsanwalt Wolfgang Baumann gestern mit. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Regelung im BBI-Planfeststellungsbeschluss, nach der Anwohnern Schallschutzmaßnahmen für ihre Häuser nur bis zu einer Kappungsgrenze von 30 Prozent des Verkehrswertes von Grundstück und Gebäude erstattet werden. Ohne diese Regelung würden auf die Flughafengesellschaft FBS Mehrkosten in Millionenhöhe zukommen.Das jetzt in Karlsruhe klagende Ehepaar wohnt nach Angaben des Anwalts in einem Haus in der Einflugschneise des BBI. Ihr Gebäude sei in einer spezifischen Holz-Leichtbauweise vor etwa 80 Jahren errichtet worden, sagte Baumann. Die Kosten für die Dämmung gegen Fluglärm würden sich deshalb auf 80 bis 90 Prozent des Verkehrswertes belaufen. Die Differenz zum Erstattungsbetrag müsste von dem Ehepaar selbst aufgebracht werden. Eine Vielzahl von Bürgern werde wegen der Kappungsregelung noch böse Überraschungen erleben, sagte Baumann.Flughafensprecher Ralf Kunkel befürchtet wegen der Verfassungsbeschwerde keine Auswirkungen auf den Bau des BBI. "Wir werden sehen, ob die Beschwerde zur Entscheidung angenommen wird", sagte Kunkel.Der Planfeststellungsbeschluss wurde 2006 vom Bundesverwaltungsgericht gebilligt, das Lärmschutzkonzept vom Bundesverfassungsgericht im März dieses Jahres in einem anderen Schönefeld-Verfahren nicht beanstandet. (sj.)
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