Wegen der umstrittenen Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus hat die Staatsanwaltschaft Berlin Ermittlungen gegen die frühere Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson (parteilos) eingeleitet. Es besteht der Anfangsverdacht der Untreue in einem besonders schweren Fall.
Das teilte die Staatsanwaltschaft Berlin auf Anfrage der dpa mit. Bei einer Verurteilung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Wedl-Wilson hatte die betreffenden Förderbescheide unterzeichnet und gilt als eine der Schlüsselfiguren der Affäre. Am 24. April trat sie von ihrem Amt zurück.
Joe Chialo sagt vor dem U-Ausschuss nicht aus: Fördermittel-Affäre im Fokus
Fördergeldaffäre: Ex-Kultursenatorin Wedl-Wilson beantwortet keine Fragen im Ausschuss
Rechnungshof rügt Vergabe als rechtswidrig
Der Berliner Landesrechnungshof hatte die Förderung von 13 Projekten mit einem Gesamtvolumen von 2,6 Millionen Euro in einem Prüfbericht als „evident rechtswidrig“ bewertet. „Die betreffenden Zuwendungsbescheide hätten auf dieser Grundlage nicht erlassen werden dürfen“, erklärten die Rechnungsprüfer. Sie warfen der Kulturverwaltung unter anderem fehlende Förderkriterien und eine willkürliche Auswahl der Projekte vor. Mehrere Vorhaben seien gar nicht förderfähig gewesen.
Aussage im Untersuchungsausschuss verweigert
Ein Untersuchungsausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus arbeitet den Vorgang derzeit auf und erstellt einen Abschlussbericht. Wedl-Wilson sollte Ende Mai vor dem Ausschuss aussagen, gab nach einer Eingangserklärung jedoch keine Antworten auf Fragen der Abgeordneten. Sie berief sich auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht und verwies auf die gegen sie erstattete Strafanzeige wegen des Verdachts der Haushaltsuntreue.
In ihrer Erklärung verteidigte Wedl-Wilson ihr Vorgehen. Nach ihrem Amtsantritt im Mai 2025 habe sie eine Situation vorgefunden, in der die Mehrheit im Abgeordnetenhaus eine Förderung der Projekte gefordert habe. Zudem seien die Mittel bereits von ihrem Vorgänger Joe Chialo (CDU) zugesagt gewesen.
Ordnungsgeld-Klage gegen Chialo geplant
Auch Chialo hatte bei seiner Zeugenbefragung Mitte Juni die Auskunft weitgehend verweigert. Der Ausschuss will nun Klage auf ein Ordnungsgeld gegen ihn einreichen, wie die Ausschussvorsitzende Manuela Schmidt (Linke) der dpa sagte. Ziel sei es, Chialo möglicherweise vor der nächsten Plenarsitzung am 27. August in einer Sondersitzung erneut befragen zu können. An diesem Tag soll das Abgeordnetenhaus über den Abschlussbericht des Ausschusses beraten. Bis dahin muss die Beweisaufnahme abgeschlossen sein. Andernfalls könnte die Beratung auf den 10. September verschoben werden – die letzte Plenarsitzung vor der Abgeordnetenhauswahl.
Schmidt warf Chialo eine Missachtung des Parlaments vor. Er habe nicht einmal begründet, warum er von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch mache, und dies seinen Anwälten überlassen. „Das lassen wir uns so nicht gefallen als Ausschuss“, sagte Schmidt. Chialo war Mitte Juni in Begleitung von zwei Anwälten erschienen und hatte gleich zu Beginn erklärt, keine Fragen beantworten zu wollen. Linke und Grüne machen ihn mitverantwortlich für die Auswahl der Projekte, deren Förderung der Landesrechnungshof später als rechtswidrig einstufte. Chialo war im Mai 2025 als Kultursenator zurückgetreten und begründete den Schritt damals mit Kürzungen im Haushalt der Kulturverwaltung.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]