Der Streit um den Förderstopp des Landes für 28 000 Sozialbauwohnungen beschäftigt möglicherweise das Bundesverfassungsgericht. Thomas Brand, Referatsleiter für Mieten und Wohnungspolitik in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, sagte gestern, von Seiten der Wohnungseigentümer sei eine Verfassungsbeschwerde gegen den Förderstopp eingereicht worden. Ob die Beschwerde angenommen werde, sei offen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass der Ausstieg Berlins aus der Wohnungsbauförderung rechtmäßig war. Durch den Ausstieg spart Berlin bis zum Jahr 2026 mehr als zwei Milliarden Euro. Die Mieten haben sich nach dem Wegfall der Förderung laut Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) bei den ersten 8 300 betroffenen Wohnungen moderat entwickelt. Im Durchschnitt habe es Mietsteigerungen von 64 Cent auf jetzt 5,59 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gegeben. Ob der Bund bereit ist, im Fall von Insolvenzen für seine Bürgschaften geradezustehen, ist noch unklar. In acht Fällen will sich Berlin demnächst an den Bund wenden. Dabei geht es um Bürgschaften von 17,8 Millionen Euro, von denen der Bund die Hälfte übernehmen soll. (ulp.)
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