Der Oberbürgermeister von Freiberg in Sachsen soll am Donnerstagmittag einen Polizeieinsatz ausgelöst haben, das bestätigte die Stadtverwaltung Freiberg der „Freien Presse“. Philipp Preißler habe in einem Hotel in der Innenstadt randaliert.
Die Beamten vermeldeten den Einsatz so: „Es kam zu einem Polizeieinsatz in der Nikolaistraße, ausgelöst durch eine männliche Person, welche Gegenstände aus einem Fenster warf. Mit dem Eintreffen der Einsatzkräfte konnte festgestellt werden, dass der 40-jährige Tatverdächtige teilweise das Interieur des Hotelzimmers beschädigt und Teile aus dem Fenster geworfen hatte. Die Einsatzkräfte sicherten den Mann in dem Hotelzimmer. Dabei leistete er aktiven Widerstand und verletzte zwei Polizeibeamte leicht.“
Preißler sei dann mit einem Krankenwagen zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht worden, es wird wegen Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.
Noch bis vor wenigen Monaten war Philipp Preißler auf Wahlplakaten das Gesicht der Stadt Freiberg.
© IMAGO/Sven Gleisberg
Preißler wurde letzten Herbst im zweiten Wahlgang mit 45,95 Prozent der Stimmen gewählt, konnte sein Amt jedoch erst am 24. Juni antreten. Es gab einen Einspruch gegen die Wahl, der vom Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde zurückgewiesen wurde. Daraufhin wurde gegen diese Entscheidung am Verwaltungsgericht Chemnitz geklagt, die Entscheidung fiel erst vor sechs Wochen.
Verwaltungsrechtliche Konsequenzen
Damit folgte Preißler auf den langjährigen Freiberger OB Sven Krüger, dessen Büro er zehn Jahre leitete. Offiziell sei Preißler, laut „Freie Presse“, im Urlaub. Die Stadtverwaltung zeigte sich gegenüber dem Blatt „fassungslos und schockiert über die Vorfälle in Leipzig“. Man hoffe, es gehe „allen Beteiligten gut“.
Preißler hatte bei seinem Amtsantritt „eine klare Führung“ versprochen, „die zuhört, gestaltet und verlässlich Entscheidungen trifft“. Verwaltungsintern wird der Vorfall auf jeden Fall ein Nachspiel haben, mindestens aber eine Diskussion in der nächsten Stadtratssitzung nach der Sommerpause auslösen.
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Laut Sächsischer Gemeindeordnung unterliegen kommunale Wahlbeamte wie hauptamtliche Bürgermeister oder Landräte dem allgemeinen Beamten- und Disziplinarrecht des Freistaates Sachsen.
Dort kann erst sein Amt verlieren, wer rechtskräftig zu einer Freiheitstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde.
Preißler selbst äußerte sich, trotz hoher Social-Media-Affinität, bisher nicht persönlich zu dem Polizeieinsatz.
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