Vier Monate nach ihrer Festnahme wegen einer möglichen Beteiligung am Buback-Attentat ist die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wieder auf freiem Fuß. Der Bundesgerichtshof hob am Mittwoch den Haftbefehl gegen die 57-Jährige auf. Die Richter gehen nur noch von einer Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback aus, nicht mehr von einer Mittäterschaft. Außerdem bestehe keine Fluchtgefahr. Buback und seine zwei Begleiter waren 1977 ermordet worden. Politik Seite 5
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