Filmfreigabe

FSK gibt „Citizen Vigilante“ ab 18 Jahren fürs Kino frei – Prüfung für Heimkino läuft noch

FSK-Freigabe für Action-Thriller „Citizen Vigilante“. Kinostart nur für Erwachsene. Home-Entertainment-Prüfung noch offen.

3 Min
Armie Hammer in Citizen Vigilante (2026)

Armie Hammer in Citizen Vigilante (2026)

© Citizen Vigilante (2026)

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hat den deutsch-kroatischen Spielfilm „Citizen Vigilante“ (2026) für die Kinoauswertung mit dem Kennzeichen „ab 18“ versehen. Die Entscheidung fiel am 6. Juli 2026, nachdem das antragstellende Unternehmen eine entsprechende Prüfung beantragt hatte.

Damit darf der Film in deutschen Kinos ausschließlich volljährigen Zuschauern gezeigt werden. Welche Inhalte konkret zu der Einstufung in der höchsten Altersstufe führten, teilte die FSK in ihrer Mitteilung nicht mit.

Für eine Veröffentlichung im Bereich Home Entertainment – also etwa auf DVD, Blu-ray oder über Streamingdienste – reicht die erteilte Kinofreigabe nicht aus. Nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes ist hierfür ein separates Prüfverfahren notwendig.

„Citizen Vigilante“ ist ein Action-Thriller, geschrieben und produziert von Uwe Boll, der in Kroatien auch Regie führte. Die Hauptrollen spielen Armie Hammer und Costas Mandylor. IMDb.com, die weltweit größte Online-Datenbank für Filme, Serien, und Videospiele, fasst den Inhalt so zusammen: „Ein Mann nimmt die Gerechtigkeit selbst in die Hand und macht Jagd auf Kriminelle. Sein Kreuzzug der Selbstjustiz macht ihn zum Social-Media-Star, bringt ihn aber in Konflikt mit dem örtlichen Polizeichef.“

Das Prüfverfahren im Bereich Home Entertainment ist laut FSK bislang nicht abgeschlossen.

Warum das Verfahren noch offen ist

Als nicht abgeschlossen gilt ein Prüfverfahren nach Angaben der FSK dann, wenn das antragstellende Unternehmen einer nicht antragsgemäßen Entscheidung nicht zustimmt. In solchen Fällen stehen dem Antragsteller mehrere Rechtsmittel zur Verfügung: Er kann Widerspruch einlegen, Berufung einreichen oder in Appellation gehen.

Ob und in welcher Form das Unternehmen im Fall von „Citizen Vigilante“ von diesen Möglichkeiten Gebrauch macht, ist derzeit offen. Bis zum Abschluss des Verfahrens bleibt unklar, mit welcher Altersfreigabe der Film außerhalb des Kinos in Deutschland veröffentlicht werden darf.

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Mit der Entscheidung zur Kennzeichnung „ab 18“ hat die FSK ihre Meinung geändert– zumindest für die Ausstrahlung in deutschen Kinos. Denn nach bisheriger Auffassung der FSK promotet der Film Selbstjustiz, und deshalb hat eine Sichtungsjury von acht Personen beschlossen, den Film nicht ab 18 Jahren freizugeben, sondern mit dem Label KK (Kein Kennzeichen) zu versehen. Das bedeutet, dass nicht nur Jugendliche unter 18 Jahren den Film nicht sehen sollen, sondern eben gar niemand – egal wie alt.

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