Gedenkstätten, die geschützt werden sollen

Sieben Orte stehen schon auf der Liste

Christine Richter
2 Min

Nach der Verschärfung des Versammlungsrechts ist noch unklar, welche Orte in Berlin besonders geschützt werden sollen. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) spricht sich bislang dafür aus, die Gedenkstätte Neue Wache Unter den Linden, die Gedenkstätte Plötzensee, den Bendler-Block mit der Gedenkstätte Deutscher Widerstand, das NS-Dokumentationszentrum Topographie des Terrors in Mitte, das Haus der Wannseekonferenz und das künftige Mahnmal für die ermordeten Sinti und Roma in der Nähe des Reichstags als Orte zu benennen, die unter das schärfere Versammlungsrecht fallen. Dort sollen Neonazi-Aufmärsche verboten werden. Das Holocaust-Mahnmal an der Behrenstraße im Bezirk Mitte wird in dem neuen Gesetz schon ausdrücklich genannt.Unklar ist noch, ob auch das Mahnmal "Gleis 17" im Grunewald, das an die Deportation der Juden während des Nationalsozialismus erinnert, in die Liste aufgenommen wird. Das Problem sei, dass die Orte nach dem Gesetzestext von überregionaler Bedeutung sein müssten, heißt es im Senat.Die CDU-Fraktion forderte Innensenator Körting unterdessen auf, auch das Brandenburger Tor als besonderen Ort zu schützen. Das Tor sei ein nationales Symbol für Einheit und Freiheit, Neonazi-Aufmärsche müssten dort verhindert werden. "Durch dieses Tor sind die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 marschiert, das darf nicht wieder vorkommen", sagte der CDU-Abgeordnete Frank Henkel. Auch der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde, Albert Meyer, forderte, rechtsextremistische Demonstrationen am Brandenburger Tor zu verbieten. Das neue Gesetz nimmt das Brandenburger Tor aus, da nur die Orte geschützt werden, die an die "Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft" erinnern. (cri.)

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