Verwaltungsgericht

Gericht bestätigt: Schwein darf nicht im vierten Stock wohnen

Eine Berlinerin hält ein Schwein in der Wohnung und zeigt es auf TikTok beim Gassigehen. Das Verwaltungsgericht verbietet es, nicht das erste Urteil gegen Schweine in Wohnlagen.

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Im Winter liegt das Schwein einer Berlinerin am liebsten auf der Couch und tagsüber macht es einen Spaziergang: Geht nicht, urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Berlin (Symbolfoto).

Im Winter liegt das Schwein einer Berlinerin am liebsten auf der Couch und tagsüber macht es einen Spaziergang: Geht nicht, urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Berlin (Symbolfoto).

© Kristina Kormilitsyna/imago

Im Winter macht es sich das Schwein am liebsten auf der Couch bequem, erzählt seine Halterin. Mit ihr lebt es in einer 70 Quadratmeter großen Altbauwohnung im vierten Stock – ohne Aufzug. Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun entschieden: Eine solche Haltung ist nicht artgerecht. So darf ein Schwein nicht leben.

Die 17. Kammer wies die Klage der Halterin ab (Urteil vom 17. September 2026, VG 17 K 288/25). Die Haltung eines einzelnen Schweins in der Wohnung, ohne frei zugänglichen Auslauf und ohne Möglichkeit zum Wühlen und Suhlen, verstoße gegen das Tierschutzgesetz.

Vom TikTok-Video zur Wohnungskontrolle

Die Frau betreibt einen TikTok-Account, auf dem sie das Schwein unter anderem beim „Gassigehen“ in der Berliner Innenstadt zeigt. Nachbarn meldeten sich daraufhin beim Bezirksamt, das die Halterin zunächst aufforderte, für eine artgerechte Unterbringung zu sorgen. Im November 2023 büxte das Tier dann auch noch aus. Die Polizei griff es auf einer stark befahrenen Straße auf.

Danach kontrollierte das Amt die Wohnung und fand Hinweise, dass das Schwein dort weiterhin lebte. Im März 2024 folgte die Anordnung: Die Halterin müsse das Tier außerhalb einer Wohnung unterbringen, mit frei zugänglichem Auslauf, Wühl- und Suhlmöglichkeiten und nach Möglichkeit mit Artgenossen. Nachweisen solle sie das dem Veterinäramt. Schweine seien soziale Tiere, ihr Bewegungsapparat sei nicht für Treppen gemacht.

„Minischwein“, sagt die Halterin. Egal, sagt das Gericht

Die Klägerin hielt dagegen. Das Schwein bewege sich frei in der Wohnung, suhle und wühle ab dem Frühjahr regelmäßig auf einem Hof in Brandenburg, wo es Kontakt zu Hunden und Ponys habe. Es halte sich auch gern im Garten der Familie in Berlin auf. Gekauft habe sie es als Minischwein, derzeit werde es zum Therapieschwein ausgebildet.

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Das Gericht überzeugte das nicht. Für Minischweine gälten dieselben Anforderungen wie für Hausschweine: Stallhaltung, möglichst mit Auslauf oder Ausführen. Ob es sich um ein Minischwein handle oder, wie das Bezirksamt aus den TikTok-Videos schloss, um ein Hängebauchschwein, spiele keine Rolle. Das Tier lebe maßgeblich in der Wohnung. Dort könne es weder wühlen noch sich suhlen. Es fehle zudem die Trennung in Bereiche zum Ruhen, Fressen und Ausscheiden. Und für jeden Spaziergang müsse es vier Stockwerke Treppen steigen.

Rechtskräftig ist das Urteil nicht. Die Klägerin kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung der Berufung beantragen.

Fall reiht sich in eine Serie von Urteilen ein

Der Fall reiht sich in eine Serie von Urteilen ein, die sich mit dem Trend zum Hausschwein befassen, wenn auch meist aus anderer Richtung. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschied im September 2024, dass Minischweine in einem allgemeinen Wohngebiet bauplanungsrechtlich nicht gehalten werden dürfen.

Ein Grundstückseigentümer hatte dort zwei Tiere samt Hütte und Freigehege gehalten, ohne Baugenehmigung und umgeben von Einfamilienhäusern; das OVG Koblenz bestätigte die Entscheidung. Die Neustädter Richter wiesen darauf hin, dass Minischweine bis zu einem Meter lang und bis zu 100 Kilogramm schwer werden können.

Auch Zivilgerichte hatten Schweine in Mietwohnungen auf dem Tisch. Das Amtsgericht München verpflichtete eine Mieterin, ihr schwarzes Minischwein aus der Wohnung zu entfernen, weil das Tier zweimal aggressiv geworden sei. Ein grundsätzliches Haltungsverbot in Mietwohnungen leiteten die Richter daraus aber ausdrücklich nicht ab, sofern das Tier ungefährlich sei. In Hannover endete ein Mietstreit um ein Schwein namens Bruce mit einem Vergleich: Der Halter sagte zu, seine 35-Quadratmeter-Wohnung samt Schwein zu räumen. Auch er hatte therapeutische Zwecke für das Tier geltend gemacht.

Neu am Berliner Urteil: Es geht nicht um Nachbarn, Geruch oder Bebauungspläne, sondern allein um das Tier selbst.

Schwein bleibt Schwein, auch im Seuchenrecht

Dass Minischweine rechtlich keine Kuscheltiere sind, betonen Berliner Behörden seit Jahren. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick wies bereits 2020 darauf hin, dass für Minipigs die gesetzlichen Regeln für Hausschweine gelten, einschließlich der Mindestanforderungen an die Haltung, und die Viehverkehrsverordnung ohne Einschränkung greift.

Die Senatsverwaltung fordert Schweinehalter auf, den Kontakt ihrer Tiere zu Wildschweinen zu verhindern und die Haltung beim Veterinäramt anzumelden. Hintergrund ist die Afrikanische Schweinepest, die für Haus- und Minischweine fast immer tödlich verläuft.

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