Seit 14 Uhr läuft im Thüringer Landtag eine öffentliche Anhörung, die auch bundesweit für Aufmerksamkeit sorgt. Geladen sind mehrere bekannte Stimmen aus der politischen Debatte – darunter der frühere Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen, der Jurist Ulrich Vosgerau und Entertainer Hape Kerkeling.
Auf der Tagesordnung steht die Frage, ob sich Thüringen für ein bundesweites AfD-Verbotsverfahren starkmachen soll. Angestoßen hat das Ganze die Linke-Fraktion mit einem Antrag, der bereits im Mai 2025 eingebracht wurde und seither im Justizausschuss lag.
Die Linke fordert die Landesregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat für ein Verbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz einzusetzen.
Als Grundlage nennt der Antrag drei Punkte: die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vom Mai 2025, mehrere Urteile von Oberverwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen sowie die Vorgänge um die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags, die erst der Verfassungsgerichtshof im September 2024 auflösen musste.
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Konkret soll die Landesregierung in Gespräche mit dem Bund eintreten und – in Absprache mit anderen Ländern – eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. Vorbild ist eine entsprechende Initiative der Bremischen Bürgerschaft.
Die AfD gibt sich als Gewinner
Bei ihrer Pressekonferenz im Vorfeld ließ die AfD-Fraktion keinen Zweifel daran, wie sie den Tag sieht. „Wir holen uns heute das Gütesiegel der Verfassungsmäßigkeit“, erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Daniel Haseloff. Egal, wie die Anhörung ausgehe – am Ende könne nur die AfD gewinnen. Über der Partei habe „jahrelang das Damoklesschwert des Parteiverbots“ gehangen, der Druck dieser Debatte habe zu „Berufsverboten, Ausreisesperren und körperlichen Verletzungen“ geführt.
Den Verfassungsschutz bezeichnete Haseloff als „weisungsgebundene Behörde des Innenministeriums“ und griff namentlich den Thüringer Innenminister sowie Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer an. Auf Umfragewerte und gesellschaftliche Relevanz seiner Partei verwies er ebenfalls: In Ostdeutschland liege die AfD bei über 45 Prozent, in Thüringen laufe man „auf eine absolute Stimmenmehrheit zu“.
Am Dienstag demonstrierten rund 200 Personen vor dem Thüringer Landesparlament für ein AfD-Verbotsverfahren.
© Paul-Philipp Braun/imago
Der AfD-Abgeordnete Sascha Schlösser, Mitglied im Justizausschuss, erklärte den Antrag der Linken für „in Gänze obsolet“. Eine ähnliche Initiative in Bremen sei „versumpft“, die Einstufung durch den Verfassungsschutz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln „nicht in der Schwebe, sondern mausetot“.
Schlösser verwies zudem auf die Vorgänge um die frühere Prüffall-Einstufung von 2018: Es habe Vermerke der internen Kontrolle gegeben, wonach die Voraussetzungen nicht vorlägen – der zuständige Referatsleiter sei am Ende versetzt worden.
Der Jurist warnt vor einem „politischen Verfahren“
Rechtsanwalt Christian Conrad, der die Bundespartei vor dem Verwaltungsgericht Köln vertreten hat, ordnete die juristischen Hintergründe ein. Das Parteiverbot sei „das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie“ – man schalte damit einen politischen Mitbewerber aus, was ein „Merkmal autokratischer Systeme“ sei.
Sein zentraler Einwand: Antragsberechtigt seien allein Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Was in Thüringen im besten Fall herauskommen könne, sei „ein Auftrag einer Landesregierung, eine politische Botschaft“.
Der Antrag stütze sich zudem auf die Einstufung der Gesamtpartei, die vom Verwaltungsgericht Köln ausgesetzt worden sei. Der Verfassungsschutz habe 1,5 Terabyte an Belegmaterial vorgelegt, das Gericht habe zehn Monate zur Sichtung gebraucht – und sei zu dem Schluss gekommen, es reiche nicht für ein Verbot der Bundespartei.
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Auf Nachfrage einer Journalistin, ob der Verfassungsschutz politisch gesteuert sei, differenzierte Conrad: Insgesamt glaube er das nicht, es laufe aber „nicht immer nach Recht und Gesetz“. Haseloff widersprach mit Blick auf Thüringen und warf dem dortigen Innenminister eine politisch motivierte Vorgehensweise vor.
Der Blick aufs BSW
Auch das BSW äußerte sich im Vorfeld. Von der einst größeren Fraktion sind nur noch zwei Abgeordnete im Landtag, Anke Wirsing und Sven Küntzel. Sie lehnen das Verbotsverfahren ab, allerdings mit anderer Begründung als die AfD.
Landespolitikerin Anke Wirsing vom Thüringer BSW sieht die Verbotsdebatte kritisch.
© Sascha Fromm/imago
„Ein Parteiverbot ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung“, erklärte Wirsing. Man dürfe demokratische Wahlergebnisse nicht durch ein Verfahren „aus der Welt schaffen“ wollen. Küntzel verwies auf die 32,8 Prozent, die die AfD bei der Landtagswahl 2024 mit der Landesstimme erreicht hatte: Diese Gründe verschwänden nicht durch ein Verbot, die Gefahr einer weiteren gesellschaftlichen Spaltung sei groß.
Politischer Streit gehöre „in die Parlamente und auf die Marktplätze – nicht vor das Bundesverfassungsgericht“, so Wirsing. Die AfD hatte in ihrer Pressekonferenz derweil BSW-Finanzministerin Katja Wolff angegriffen, die inzwischen offen für ein AfD-Verbot sei – anders als das ursprüngliche Wahlversprechen der Partei.
Ein Panel mit prominenten Namen
Für Aufmerksamkeit dürfte auch die Besetzung der Anhörung sorgen. In drei Blöcken treten am Nachmittag und Abend teils bundesweit bekannte Gesichter auf. Im 14-Uhr-Block sprechen unter anderem der IT-Anwalt Chan-Jo Jun, AfD-Anwalt Christian Conrad sowie Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte.
Spricht heute im Landtag: Fernsehstar und Comedian Hape Kerkeling befürwortet ein AfD-Verbotsverfahren.
© Matthias Wehnert/Matthias Gränzdörfer/imago
Im 17-Uhr-Block folgen Vertreter der Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Rechtswissenschaftlerin Katrin Groh. Der Abendblock um 19 Uhr vereint schließlich besonders unterschiedliche Positionen: Neben Entertainer Hape Kerkeling sitzen der frühere Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen sowie die Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz und Ulrich Vosgerau auf dem Podium.
Kurz vor Beginn der Anhörung stehen sich zwei Lager mit unterschiedlichen Begründungen gegenüber: Die AfD hält den Linke-Antrag für rechtlich überholt und politisch motiviert, das BSW lehnt ein Verbot aus demokratietheoretischen Gründen ab.
Antragsberechtigt für ein Verbotsverfahren ist der Thüringer Landtag ohnehin nicht – ein Beschluss hätte allein appellativischen Charakter. Wie die geladenen Sachverständigen die Rechtslage bewerten, wird sich im Laufe des Nachmittags und Abends zeigen.
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