Gericht setzt Bußgelder außer Kraft und schränkt Polizeibefugnisse ein

Karlsruhe kippt Bayerns Demo-Recht

Sigrid Averesch
3 Min

BERLIN. Das bayerische Innenministerium ist mit seiner Verschärfung des Versammlungsrechts vorerst gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe setzte am Freitag per einstweiliger Anordnung wesentliche Bestimmungen vorläufig außer Kraft. So dürfen die Behörden künftig keine Bußgelder mehr verhängen, wenn Demonstranten gegen Auflagen verstoßen. Bußgelder könnten "bei den Bürgern zu Einschüchterungseffekten führen und die Inanspruchnahme des Grundrechts der Versammlungsfreiheit beeinträchtigen", entschieden die Richter des Ersten Senats. Sie gaben damit teilweise den Eilanträgen zu Verfassungsbeschwerden von Gewerkschaften, Parteien und Nichtregierungsorganisationen statt. In der Hauptsache muss das Gericht allerdings noch entscheiden. Ein Termin steht noch nicht fest.Erst im Oktober war die Verschärfung des Versammlungsrechts trotz heftiger Kritik in Kraft getreten. Seither müssen Veranstalter und Demonstranten strenge Auflagen erfüllen. So hat der Veranstalter die Pflicht, Ort, Zeit und Thema für jede öffentliche Versammlung ab zwei Personen zu melden, selbst dann, wenn diese spontan zusammentritt. Zudem wurde er verpflichtet, Gewalttätigkeiten zu verhindern, ohne dass klar wurde, wie er das etwa bei Großdemonstrationen gewährleisten könne. Einen Verstoß ahnden die bayerischen Behörden als Ordnungswidrigkeit, bei der ein Bußgeld bis zu 3 000 Euro verhängt werden kann. Diese Bußgeldvorschriften setzte das Gericht nun außer Kraft. Zu dieser nur in Ausnahmefällen möglichen Entscheidung kam es, weil "die Nachteile ganz besonderes Gewicht haben". So sei das persönliche Risiko für die Bürger nur schwer kalkulierbar.Kein anlassloses FilmenGleichzeitig schränkten die Karlsruher Richter die Befugnisse der Polizei ein. Das Gesetz ermöglichte es den Beamten, die Demonstration zu filmen und die Aufzeichnungen ein Jahr lang zu nutzen, zu strafrechtlichen Zwecken sogar noch länger. Diese Befugnis ermächtige "zur anlasslosen Aufzeichnung des gesamten Versammlungsgeschehens einschließlich der Ablichtung der einzelnen Versammlungsteilnehmer", beanstandete der Erste Senat. Künftig darf die Polizei nur in Ausnahmefällen filmen, und zwar dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte auf erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegen. Die dabei gewonnenen Daten müssen nach zwei Monaten gelöscht werden, sofern sie nicht der Strafverfolgung dienen.Die Vorsitzende der bayerischen FDP, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, nannte die Gerichtsentscheidung bedeutsam. "Sie gibt der FDP Rückwind für die Verhandlungen mit der CSU über die Korrektur des Versammlungsgesetzes", sagte die frühere Bundesjustizministerin der Berliner Zeitung. Ziel der FDP sei es, die überbordenden Pflichten für Veranstalter und Demonstranten im Gesetz zu streichen. "Dafür gibt es nun gute Argumente." Im Koalitionsvertrag hatten CSU und FDP eine Änderung des Versammlungsrechts in Bayern vereinbart. Derzeit laufen in der Koalition die Verhandlungen.Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärte, von einer Ohrfeige für die Regierung könne keine Rede sein. Das Gesetz bleibe in seinem Kern erhalten.

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