Mit einer Grundsatzentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte von Computernutzern gegen heimliche Online-Durchsuchungen gestärkt. Die Karlsruher Richter erklärten gestern das entsprechende Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen für grundgesetzwidrig. Die Bundesregierung will nun eine Gesetzesneufassung auf den Weg bringen, die Ermittlern die Fahndungsmethode ermöglichen soll. Laut Urteil ist heimliches Eindringen in Computer nur bei konkreten Gefahren für überragende Rechtsgüter zulässig, so bei Terrorplanungen. Die Anwendung bei Kinderpornografie oder Steuerhinterziehung ist damit ausgeschlossen. Tagesthema Seite 2, Leitartikel Seite 4
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