Vermieter dürfen ihren Mietern nicht vorschreiben, von welchem Anbieter diese ihren Strom beziehen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm nach Angaben des Deutschen Mieterbunds entschieden.
Nach der Entscheidung dürfen Tochtergesellschaften des Immobilienkonzerns Vonovia den Mietvertrag nicht als „Vehikel“ nutzen, um Mieter an einen bestimmten Stromversorger zu binden. Die betreffende Klausel darf laut Urteil nicht länger als Allgemeine Geschäftsbedingung verwendet werden.
Geklagt hatte der Deutsche Mieterbund. Hintergrund war eine Vertragsgestaltung, bei der mit dem Abschluss eines Mietvertrags automatisch auch ein Stromliefervertrag mit der Vonovia Energie zustande kam. Der Mieterbund sah darin eine unzulässige Einschränkung der Wahlfreiheit der Mieter.
Betroffene Mieter können den Stromanbieter dem Urteil zufolge wechseln.
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