Mietvertragsklausel

Gericht stoppt Immobilienkonzern: Vonovia darf Mieter nicht zum konzerneigenen Stromtarif zwingen

Das Oberlandesgericht Hamm hat einer Klausel in Mietverträgen von Vonovia-Tochtergesellschaften einen Riegel vorgeschoben. Mieter müssen ihren Stromlieferanten selbst bestimmen können.

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Die Konzernzentrale des Immobilienkonzerns Vonovia in Bochum.

Die Konzernzentrale des Immobilienkonzerns Vonovia in Bochum.

© Helge Toben/dpa

Vermieter dürfen ihren Mietern nicht vorschreiben, von welchem Anbieter diese ihren Strom beziehen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm nach Angaben des Deutschen Mieterbunds entschieden.

Nach der Entscheidung dürfen Tochtergesellschaften des Immobilienkonzerns Vonovia den Mietvertrag nicht als „Vehikel“ nutzen, um Mieter an einen bestimmten Stromversorger zu binden. Die betreffende Klausel darf laut Urteil nicht länger als Allgemeine Geschäftsbedingung verwendet werden.

Geklagt hatte der Deutsche Mieterbund. Hintergrund war eine Vertragsgestaltung, bei der mit dem Abschluss eines Mietvertrags automatisch auch ein Stromliefervertrag mit der Vonovia Energie zustande kam. Der Mieterbund sah darin eine unzulässige Einschränkung der Wahlfreiheit der Mieter.

Betroffene Mieter können den Stromanbieter dem Urteil zufolge wechseln.

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