Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 5. November über den ZDF-Staatsvertrag. Die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten in Karlsruhe gegen die Zusammensetzung der Gremien des Fernsehsenders geklagt. Nach ihrer Ansicht sitzen im Fernsehrat und im Verwaltungsrat zu viele Vertreter von Staat und Parteien. Das verstoße gegen das Gebot der Staatsferne des Rundfunks. Die Regelungen des ZDF-Staatsvertrags waren in die Kritik geraten, nachdem eine CDU-nahe Mehrheit im Verwaltungsrat 2009 den Vertrag des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender nicht verlängert hatte. (dpa)
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