Gericht verwirft Untreue-Vorwurf gegen den früheren Potsdamer Staatssekretär Detlef Affeld

"Ein Freispruch der Extraklasse"

Andrea Beyerlein
3 Min

Herr Steppuhn hat sein Rosensträußchen gleich mitgebracht. Daß sich die Vorwürfe gegen seine Frau Siegrun, Abteilungsleiterin im Sozialministerium, den ehemaligen Staatssekretär Detlef Affeld und den Referatsleiter Carl-Christian von Braunmühl in Luft auflösen werden, bezweifelt an diesem Freitag morgen wohl niemand mehr im Gerichtssaal. Nicht die von Staatssekretär Clemens Appel angeführte Abordnung aus dem Hildebrandt-Ministerium, nicht die Beobachter aus dem Justizministerium, die Angeklagten und ihre selbstbewußte Verteidigerschar ohnehin nicht. Selbst Oberstaatsanwalt Volker Ost, der vor zwei Wochen noch Bewährungsstrafen und die Aberkennung der Amtsfähigkeit gegen Affeld und Braunmühl forderte, sagt, er habe mit diesem Urteil gerechnet. Das Potsdamer Landgericht hat am Freitag alle drei Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen, Fördermittel in Millionenhöhe veruntreut zu haben.Schaden von zehn Millionen MarkDer Vorsitzende Richter Jürgen Kunze geht zwar noch davon aus, daß dem Land bei der Förderung zweier Modellprojekte des Sozialministeriums "ein Vermögensschaden" von rund zehn Millionen Mark entstanden ist. Persönliche Schuld daran trage aber keiner der Angeklagten. Akribisch setzt sich der Strafkammervorsitzende ein letztes Mal mit den Fördervorgängen um die Betreuungsdienste für chronisch Kranke und das Gesundheitshaus Ringenwalde in den Jahren 1992 bis 1995 auseinander und verwirft die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in fast allen Punkten. Teils sieht er die monierten Verstöße gegen das Haushaltsrecht überhaupt nicht als solche an. Und dort, wo es Regelverletzungen im Umgang mit Fördergeldern gab, seien sie von den Beschuldigten nicht erkannt worden. Den Vorsatz, gar in gemeinschaftlicher Absprache dem Land Schaden zugefügt zu haben, sieht das Gericht in keinem Punkt bestätigt.Über die Frage, ob im Sozialministerium fahrlässig mit Steuergeldern umgegangen worden ist, oder ob die Dienstaufsicht immer funktioniert hat, sei in einem Strafprozeß nicht zu befinden, sagt Kunze. Dennoch bekräftigt er, daß das über anderthalb Jahre mühsam vorangetriebene Gerichtsverfahren "notwendig" gewesen sei: Die Aktenlage und die Vernehmungsprotokolle der Staatsanwaltschaft hätten zunächst manches "anders erscheinen lassen", als es sich in der Verhandlung ergab. Ausdrücklich verwahrt sich der Vorsitzende Richter gegen den wiederkehrenden Vorwurf der politischen Einflußnahme auf den Prozeß. Selbstverständlich agiere die Kammer völlig unabhängig. CDU-Generalsekretär Thomas Lunacek nennt das Urteil "schwer nachzuvollziehen". Unbestritten hätten sich die Verantwortlichen über Haushaltsrecht hinweggesetzt. Er begrüße, daß die Staatsanwaltschaft in Revision gehen werde. Das allerdings ist noch gar nicht entschieden. Zunächst, sagt General-staatsanwalt Erardo Rautenberg, werde man das schriftliche Urteil abwarten. Die PDS mutmaßt sogar, daß die Einstellung der Ermittlungen gegen Ministerin Hildebrandt vor einer Woche wie auch die Freisprüche mit dem beginnenden Landtagswahlkampf in Zusammenhang stehen.Regine Hildebrandt ist bei der Urteilsverkündung nicht dabei. Den Prozeßauftakt Anfang 1998 nutzt die Ministerin noch zur Solidaritäts-Demonstration für ihre Mitarbeiter. Zum Urteil reicht ihr eine freudige Wortmeldung aus Rumänien: Nun müßten auch die noch laufenden Ermittlungen gegen 20 weitere Mitarbeiter ihres Hauses eingestellt werden, fordert sie unisono mit den Verteidigern.Die Anwälte, die ihre sechsstelligen Honorare nun aus der Landeskasse beziehen werden, geben nach dem Urteil eine Pressekonferenz, geißeln zum letzten Mal überzogenes Vorgehen und Dilettantismus der Ermittler, fordern personelle Konsequenzen bei der Staatsanwaltschaft. Affeld-Verteidiger Gerhard Jungfer nennt das Urteil nicht nur einen "Freispruch erster Klasse", sondern einen "Freispruch der Extraklasse". Nur in einem Punkt ist sein Kollege Klaus-Martin Groth "uneins" mit dem Gericht: Einen Vermögensschaden vermag er nicht auszumachen. Für die Ankläger, die sich mit ihrem "Pilotverfahren" in Sachen Haushaltsuntreue Meriten verdienen wollten, ist genau das von zentraler Bedeutung. "Die bösen Sprüche, wir hätten eine fixe Idee verfolgt, sind nun vom Tisch", sagt Rautenberg. Ankläger Ost spricht gar von einer "Ohrfeige für das Sozialministerium".

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