Der Bund gerät im Streit um die kommunalen DDR-Altschulden unter Druck: Erst wurde die Bonner Rechtsposition erschüttert. Jetzt stellt sich heraus, daß der Betrag von 8,73 Milliarden Mark überhöht ist.Bei der Altschulden-Gesprächsrunde von Bund, neuen Ländern und kommunalen Spitzenverbänden im Bonner Kanzleramt am kommenden Mittwoch könnte in die seit Monaten stockenden Verhandlungen Bewegung kommen. Nach Angaben aus Regierungskreisen soll es einen neuen Vorschlag geben. Beim Bundesfinanzministerium hieß es, die Gespräche würden fortgesetzt. Bislang hatte die Bundesregierung die Forderung der neuen Länder abgelehnt, Schulden und Zinsen aus DDR-Zeiten für den Bau gesellschaftlicher Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Turnhallen in den Erblastentilgungsfonds zu übernehmen. Die Kreditverträge, argumentieren die Kommunen, hätten nicht in ihrem Ermessen gelegen. Vielmehr habe es sich um Zuweisungen an kommunale Bauträger im DDR-Staatshaushalt gehandelt. Die Bundesregierung akzeptierte nur den "Kompromißvorschlag" der Ost-CDU-Abgeordneten, daß der Bund die Hälfte der auf 8,73 Milliarden Mark bezifferten Gesamtsumme übernimmt und Länder und Kommunen die andere Hälfte unter sich aufteilen. Doch die Rechtsposition des Bundes hat sich verschlechtert. Zunächst stellte der Schweriner Landesrechnungshof in einem Gutachten fest, daß der Bund für die Schulden einstehen muß, weil im Zuge der Wiedervereinigung eine rechtliche Regelung unterblieb. Inzwischen steht sogar die Summe selbst in Frage, mit der das Bundeskanzleramt auf der Grundlage von Informationen aus dem Bundesfinanzministerium operierte. In den genannten 8,73 Milliarden Mark sind demnach Zinseszinsforderungen in Höhe von etwa 800 Millionen Mark enthalten, die nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes von 1995 nicht berechnet werden dürfen, stellte die SPD in einer Anfrage an die Bundesregierung fest. Darüber hinaus würden Rückzahlungsansprüche geltend gemacht auf Einrichtungen wie Cafes, Apotheken, Gaststätten oder Campingplätze, die nicht in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung fallen und deshalb auch intern bereits wertberichtigt worden seien. Grundschuld und Zinsen dafür beliefen sich auf 382 Millionen Mark. Auch habe bisher eine konkrete Zuordnung der Schulden zu einzelnen Objekten nicht stattgefunden, die Voraussetzung für einen Mahnbescheid wäre, sondern nur eine pauschale Verteilung auf 1 500 Kommunen. Länder und Kommunen warten nun auf ein Entgegenkommen des Bundes, vor allem hinsichtlich der Höhe des Schuldenbergs. Am liebsten wäre ihnen eine gerichtliche Feststellung nach einem Mahnbescheid des Bundes. Sie haben dafür aber nicht unbegrenzt Zeit und werden sich selbst - wenn auch zähneknirschend - bewegen müssen. Denn der ungewisse Schuldenberg läßt Banken an der Bonität der betroffenen Städte und Gemeinden zweifeln. +++
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