Jugendkriminalität

Potsdamer Schulen: Zahl der Gewalttaten steigt in einem Jahr um 40 Prozent

Die Gewalt an Potsdamer Schulen hat sich in zwei Jahren verdreifacht. Besonders betroffen sind Grund-, Förder- und Oberschulen.

OAZ
3 Min
Die Zahl der Gewaltvorfälle an Potsdamer Schulen ist drastisch angestiegen.

Die Zahl der Gewaltvorfälle an Potsdamer Schulen ist drastisch angestiegen.

© Imago

Die Zahl der Gewaltvorfälle an Potsdamer Schulen ist massiv gestiegen. Wie aus einer kürzlich von der Stadtverwaltung veröffentlichten Statistik hervorgeht, wurden im Schuljahr 2024/2025 insgesamt 148 Fälle von Gewalt registriert. Im Vergleich zum Vorjahr, als 105 Vorfälle erfasst wurden, entspricht das einem Anstieg von rund 40 Prozent. Noch drastischer fällt der Vergleich mit dem Schuljahr 2022/2023 aus: Damals waren lediglich 46 Fälle gemeldet worden – die Zahlen haben sich somit in nur zwei Jahren mehr als verdreifacht. Die Statistik wurde als Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion veröffentlicht. Zuvor hatten die Potsdamer Neuesten Nachrichten darüber berichtet.

Die meisten Fälle an Grundschulen

Die Daten unterscheiden zwar nicht nach der Art der Gewalt, schlüsseln die Vorfälle aber nach Schulformen auf. Demnach entfielen im vergangenen Schuljahr 41 Fälle auf Grundschulen, 35 auf Förderschulen, 32 auf Oberschulen, 24 auf Gesamtschulen, elf auf Oberstufenzentren und fünf auf Gymnasien. Zum Vergleich: Im Schuljahr 2022/2023 waren an Grundschulen 22 Vorfälle gemeldet worden, an Förderschulen elf, an Oberschulen acht, an Gesamtschulen fünf – an Gymnasien und Oberstufenzentren war kein einziger Fall registriert worden.

Grundlage der Erhebung ist das Rundschreiben des Brandenburger Bildungsministeriums mit dem Titel „Hinsehen – Handeln – Helfen: angst- und gewaltfrei leben und lernen in der Schule“, das in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Schulen sind demnach verpflichtet, Gewaltvorfälle zu melden. Das Staatliche Schulamt in Brandenburg an der Havel legt dabei klare Kriterien fest: Die Meldepflicht greift nur, wenn ein Vorfall eindeutig im schulischen Umfeld stattfindet – auf dem Schulgelände, dem Schulweg, bei Ausflügen oder im digitalen Raum mit klarem Schulbezug.

Leichtere Fälle werden schulintern dokumentiert, während schwerwiegende Vorfälle wie das Mitführen von Waffen, Mobbing oder schwere Körperverletzungen gemeldet werden müssen. Bei strafrechtlich relevanten Verstößen, insbesondere bei verfassungsfeindlichen Handlungen, sind die Schulen zur Strafanzeige verpflichtet.

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Umfassende Gesamtevaluation für 2026 geplant

Um der Entwicklung entgegenzuwirken, setzt Brandenburg nach Angaben des Staatlichen Schulamts auf ein breites Netzwerk aus Schulsozialarbeit, Fortbildungen und Beratungsstellen, das in den vergangenen Jahren erweitert wurde. Ein Baustein ist das Anti-Mobbing-Programm „Gemeinsam Klasse sein“ der Techniker Krankenkasse, das kürzlich modernisiert wurde. Die Projekttage wurden um neue Arbeitsmaterialien ergänzt, die stärker auf digitale Risiken, verschiedene Mobbingformen und Konfliktdynamiken eingehen.

„Eine zentrale Aufgabe besteht darin, Schülerinnen und Schüler zu einem konstruktiven Umgang mit Konflikten und zu gewaltfreien Lösungsansätzen zu erziehen“, teilte das Schulamt mit. Wie wirksam die ergriffenen Maßnahmen tatsächlich sind, wird laut Stadtverwaltung über jährliche Sachberichte der Schulsozialarbeiter, Rückmeldungen der Schulen sowie Auswertungsgespräche erfasst. Eine umfassende Gesamtevaluation des Handlungskonzepts zur Schulsozialarbeit ist für das Jahr 2026 geplant.

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