Gewerkschaften und Arbeitgeber können sich nicht auf die notwendigen Tarifverträge einigen

Weitere Mindestlöhne nur in wenigen Branchen

Gerold Büchner Matthias Loke Thomas Wendel
3 Min

BERLIN. Entgegen den Erwartungen in der großen Koalition und vor allem in der SPD werden offensichtlich nur äußerst wenige Branchen die Chance nutzen, um in der bis Ende März festgelegten Frist einen Antrag auf Einführung von Mindestlöhnen zu stellen. Wie eine Umfrage der Berliner Zeitung bei Gewerkschaften ergab, gibt es offensichtlich bei weniger als einem halben Dutzend Wirtschaftszweigen vage Hoffnungen, zu tariflichen Vereinbarungen über Mindestlöhne zu kommen, die mittels Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt werden können.Die SPD und das von Olaf Scholz (SPD) geführte Bundesarbeitsministerium gingen dagegen davon aus, dass sich zehn und sogar noch mehr Branchen auf Mindestlöhne verständigen könnten. Damit laufen die Mindestlohn-Vorstellungen der SPD vorerst weitgehend ins Leere.Gesetzliche Regelung gefordertNoch am sichersten erscheinen die Pläne beim Wach- und Sicherheitsgewerbe. Der Bundesverband BDWS hatte jetzt angekündigt, einen entsprechenden Antrag stellen zu wollen. Zwar scheiterten die Verhandlungen mit der Gewerkschaft Verdi, doch nun will der BDWS mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund einen Mindestlohn verhandeln. Verdi wiederum nannte die Entsorgungsbranche, die Weiterbildungsbranche und die Pflegedienste als Bereiche, in denen man sich noch Chancen auf Aufnahme ins Entsendegesetz ausrechnet. Dagegen hatte der Bundesverband der Entsorgungswirtschaft erklärt, sich zwar einen Mindestlohn vorstellen zu können, aber keine Aufnahme ins Entsendegesetz anzustreben. Tarifverträge sind allerdings in allen drei Branchen nicht in Sicht.Die Gewerkschaft NGG räumt ein, dass in ihrem Bereich kurzfristig keine tarifvertraglich festgelegten Mindestlöhne zustande kommen werden. Die NGG hatte die Fleischwirtschaft, das Hotel- und Gaststättenwesen und das Bäckerhandwerk als die drei Branchen benannt, in denen es wegen der schlechten Bezahlung dringlich sei, Lohnuntergrenzen einzuziehen. NGG-Sprecherin Karin Vladimirov betonte die Auffassung der NGG, dass dort, wo keine tarifliche Vereinbarung möglich sei, Mindestlöhne gesetzlich geregelt werden müsstenKlar scheint aber, dass es in anderen Branchen, in denen sowohl von der Politik als auch von den Gewerkschaften Schutz vor niedrigster Bezahlung als dringlich angesehen werden, vorerst keine Mindestlöhne geben wird - so im Einzelhandel und bei Friseuren. Strittig ist, was in der Zeitarbeitsbranche passiert. Dort gibt es zwei konkurrierende Tarifverträge.Im Koalitionsstreit über die gesetzlichen Regelungen für die Ausweitung von Branchen-Mindestlöhnen unterstützte derweil Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Kurs von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU), der feste Lohnuntergrenzen am liebsten verhindern würde. Merkels Sprecher Ulrich Wilhelm sagte, er könne im Vorgehen von Glos, der Bedenken gegen Vorschläge des Koalitionspartners geltend macht, "keine Weigerung erkennen". Die SPD dagegen warf Glos eine Blockadehaltung vor und verlangte ein Machtwort der Kanzlerin. Fraktionschef Peter Struck berief sich auf die Absprachen in der Koalition, in weiteren Branchen Mindestlöhne zu ermöglichen.Arbeitsminister Scholz hat dazu zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die aber im Wirtschaftsministerium und in der CDU/CSU auf starke Vorbehalte stoßen. Die Union verlangt umfassende Änderungen und weist auch auf das jüngste Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zum vereinbarten Post-Mindestlohn hin. Scholz habe konkurrierende Tarifverträge in der Branche nicht ausreichend geprüft, kritisierte der Fraktionsvize der CDU/CSU, Michael Meister. Die Unionsführung trägt aber den Post-Mindestlohn grundsätzlich weiter mit, weil sie offenen Streit mit der SPD vermeiden will.Der Präsident des Bundeskartellamts, Bernhard Heitzer, sprach sich gegen den Post-Mindestlohn aus. Durch diesen seien "die positiven Effekte der Marktöffnung" im Briefsektor "weitgehend verpufft". Der Mindestlohn habe dafür gesorgt, dass der "wesentliche Wettbewerbsparameter" der Post-Konkurrenten weggefallen sei. Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes, wonach der Post-Mindestlohn nicht rechtens ist, sei "nur zu begrüßen". (mit thw.)------------------------------Grafik: Die Grafik führt die Branchen auf, in denen Mindestlöhne bereits allgemeinverbindlich sind. Für Hilfskräfte und Angelernte sind zum Teil noch niedrigere Löhne vereinbart.------------------------------Foto: Mindestlöhne am Bau: Derzeit streiten sich die Tarifparteien, wie im Osten die Entgelte steigen sollen.

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen
Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner