Es war heiß in Südengland, und ein Mann hatte einen Plan: eine Dose Gin Tonic, ein schattiger Platz im Park. Dann las er das Etikett. Null Komma null Prozent Alkohol.
Sein nächster Schritt war nicht die Beschwerde an der Kasse. Es war der Notruf 999.
Fehlkauf bei Tesco: Gordon's 0.0 statt Gin
Gekauft hatte der Kunde die Dosen in einer Filiale der Supermarktkette Tesco in der Grafschaft Hertfordshire, nordöstlich von London. Sechs Pfund kostete ihn der Einkauf, umgerechnet rund sieben Euro. Ohne Clubcard, wie er später am Telefon betonte.
Erst im Park bemerkte er den Irrtum. Er ging zurück in den Laden und wollte die restlichen Dosen umtauschen. Eine hatte er da schon geöffnet und getrunken – die, so bot er an, werde er bezahlen.
Das Personal lehnte ab. Und der Kunde griff zum Telefon.
Der Notruf: „Können Sie einen Streifenwagen schicken?“
Am anderen Ende meldete sich eine Notrufmitarbeiterin der Hertfordshire Constabulary. Der Anrufer fragte, ob die Polizei zum Tesco Extra kommen und in dem Streit vermitteln könne.
Seine Begründung, wie sie der Sender ITV News Anglia aus der Aufnahme wiedergibt: Die Dosen hätten im Alkoholregal gestanden, und dort sähen sie eben alle gleich aus.
Die Mitarbeiterin erklärte ihm, das sei kein Fall für die Polizei. Der Mann blieb hartnäckig. Er sei richtig wütend, dann lasse er sich eben verhaften, er lasse sich das nicht gefallen. Er habe gerade sechs Pfund für alkoholfreien Gin Tonic bezahlt.
Als er andeutete, sich stattdessen einfach eine alkoholische Dose mitzunehmen, riet ihm die Notrufmitarbeiterin davon ab. Ihr Vorschlag: in Ruhe mit der Tesco-Leitung sprechen. Dann beendete sie das Gespräch.
Polizei Hertfordshire: 568 Notrufe pro Tag
Am 20. August veröffentlichte die Polizei die anonymisierte Tonaufnahme selbst – auf ihren Social-Media-Kanälen, als Mahnung.
Superintendent Matt Barton, in der Behörde für den Bürgerkontakt zuständig, sagte dem Lokalblatt Bishop's Stortford Independent sinngemäß: Der Anruf möge amüsant wirken, doch die ernste Seite sei, dass in dieser Zeit jemand mit einem echten Notfall keine Hilfe bekommen habe. Möglicherweise in einer lebensbedrohlichen Lage.
Seine Notrufmitarbeitenden seien nicht dafür da, Anliegen zu bearbeiten, die nichts mit der Polizei zu tun hätten, so der Superintendent weiter. Andere Anrufer hätten sich zuletzt nach Taxis erkundigt, nach der Uhrzeit gefragt oder gemeldet, dass der Timer ihrer Mikrowelle nicht funktioniere.
Dazu kam die Hitzewelle. In der Einsatzzentrale war es nach Bartons Worten so voll wie nie zuvor.
Wie voll, zeigen die Zahlen, die die Nachrichtenagentur SWNS aus der Zentrale in Welwyn Garden City nennt: rund 568 Anrufe unter 999 pro Tag, dazu 565 unter der Nicht-Notfall-Nummer 101. Etwa ein Drittel aller Anrufe gehört gar nicht zur Polizei, sondern zu Kommunen und anderen Stellen.
Für den verärgerten Kunden wäre die 101 der richtige Weg gewesen. Oder das Online-Formular der Behörde.
Warum die Dosen so leicht zu verwechseln sind
So absurd der Anruf ist – beim Regal hat der Mann einen Punkt.
Gordon's verkauft die 250-Milliliter-Dose in zwei Versionen: als fertig gemischten Gin Tonic mit Alkohol und als alkoholfreie Variante mit 0,0 Prozent. Gleiche Marke, gleiches Format, gleiches Regal.
Erschwerend kommt das britische Kennzeichnungsrecht hinzu. Alkoholfreie Spirituosen dürfen dort nicht „Gin“ heißen. Auf der Dose steht deshalb „Alcohol Free Spirit“ – ein Wort, das man beim schnellen Griff ins Kühlregal überliest.
Dass die Produkte trotzdem zwischen Bier und Whisky stehen, ist Absicht. Sie sollen die Kundschaft dort erreichen, wo sie sonst zum Alkohol greift. Der britische Branchenverband Portman Group empfiehlt Herstellern in seinen Leitlinien für Alkoholalternativen deshalb klare Etiketten und eine durchdachte Platzierung, um genau solche Verwechslungen zu vermeiden.
Kurios ist die Schwelle selbst. In Großbritannien darf sich ein Getränk nur dann „alcohol free" nennen, wenn es höchstens 0,05 Prozent Alkohol enthält – der strengste Wert weltweit. In Deutschland und den meisten europäischen Ländern liegt die Grenze zehnmal höher, bei 0,5 Prozent. Die britische Regierung prüft seit Jahren eine Angleichung, entschieden ist bis heute nichts.
Notruf-Missbrauch in Deutschland: bis zu ein Jahr Haft
Wer hierzulande grundlos die 110 wählt, riskiert einiges. Paragraf 145 des Strafgesetzbuchs stellt den Missbrauch von Notrufen unter Strafe, bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe sind möglich.
Entscheidend ist die innere Haltung des Anrufers. Strafbar macht sich nur, wer absichtlich oder wissentlich handelt.
Wer sich ernsthaft, aber irrig für einen Polizeifall hält, fällt in der Regel nicht darunter. Für die Leitstelle bleibt der Anruf trotzdem verlorene Zeit.
Umtausch im Laden: Was Kunden wirklich dürfen
Auch mit dem Umtausch wäre der Mann in Berlin nicht weit gekommen. Ein gesetzliches Umtauschrecht für Waren aus dem Ladengeschäft gibt es in Deutschland nicht, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Es gilt: gekauft ist gekauft.
Rechte hat man nur bei einem Mangel. Eine Dose, auf der 0,0 Prozent steht und in der 0,0 Prozent sind, ist juristisch einwandfrei.
Alles Weitere ist Kulanz. Und die endet bei den meisten Händlern spätestens da, wo die Dose schon offen ist.
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