Kurz vor dem geplanten Kabinettsbeschluss zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung hat die Koalition ihr Sparziel für das kommende Jahr deutlich gesenkt. Statt der ursprünglich vorgesehenen 19,6 Milliarden Euro sollen nun 16,3 Milliarden Euro eingespart werden.
Bis zuletzt ist in der Bundesregierung über die Eckpunkte des Gesetzentwurfs von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verhandelt worden. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr, zeichnet sich nun ein Einsparvolumen von 16,3 Milliarden Euro für 2027 ab. Damit liegt die Summe weiterhin über dem für die gesetzlichen Krankenkassen erwarteten Defizit von 15,3 Milliarden Euro. Erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge sollen so vermieden werden.
Der Gesetzentwurf, der am Dienstagvormittag bekannt wurde, sieht Ausgabenbremsen bei Arztpraxen, Kliniken und in der Pharmabranche vor. Geplant sind zudem höhere Zuzahlungen für Medikamente sowie Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern.
Warken will die Kosten für Homöopathie streichen – endlich!
Gehaltsdeckel für Kassenchefs: Vorstände laufen Sturm gegen Warkens Sparpläne
Verzicht auf allgemeine Krankengeld-Kürzung
Auf eine generelle Kürzung des Krankengeldes will die Koalition dem Entwurf zufolge verzichten. Gegen diesen Punkt hatte die SPD zuvor Bedenken angemeldet. Das Krankengeld soll demnach künftig nur dann auf das Niveau des Arbeitslosengeldes I abgesenkt werden, wenn das Arbeitsverhältnis während des Krankengeldbezugs endet.
Vorgesehen ist außerdem eine stärkere Steuerfinanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern, die ab dem 1. Juli 2026 unter dem Namen Grundsicherung geführt werden. Der Bund will sich zunächst mit 250 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zusätzlich beteiligen. Dieser Betrag soll in den Folgejahren in bislang nicht festgelegter Höhe schrittweise steigen. Im Gegenzug soll der Gesamtzuschuss des Bundes an die gesetzlichen Krankenkassen um jährlich zwei Milliarden Euro sinken.
Zuckersteuer ab 2028 geplant
Bislang werden die Versicherungskosten für Bürgergeldempfänger nur zu einem Teil aus dem Bundeshaushalt getragen. Den größeren Anteil müssen die Krankenkassen aus Beitragseinnahmen aufbringen, an denen sich Privatversicherte nicht beteiligen.
Im Entwurf verankert ist zudem eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke, die im Jahr 2028 eingeführt werden soll. Am Mittwoch will das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschließen, anschließend beginnt das parlamentarische Verfahren. Warken hatte den ersten Entwurf vor knapp zwei Wochen vorgelegt.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]