Netto-Rente

Gleiche Rente, 200 Euro mehr Steuer: Warum Neurentner 2026 draufzahlen

Rentenbesteuerung 2026: Bei 1.800 Euro Rente zahlen Neurentner 500 Euro Steuer im Jahr, der Jahrgang 2015 nur rund 300 Euro. Die Rechnung.

4 Min
Post vom Finanzamt: Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent seiner Rente versteuern – so viel wie kein Jahrgang zuvor. (Symbolbild)

Post vom Finanzamt: Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent seiner Rente versteuern – so viel wie kein Jahrgang zuvor. (Symbolbild)

© imago

Ein Jahr nach dem Rentenstart kommt der Steuerbescheid. 500 Euro Nachzahlung, fällig in vier Wochen.

So kann es einer Frau ergehen, die 2026 mit 1.800 Euro brutto in Rente geht. Kein Spitzenverdienst, keine Nebeneinkünfte. Am Ende bleiben ihr 1.536 Euro im Monat.

Wer dieselbe Rente schon seit 2015 bezieht, zahlt deutlich weniger Steuer. Wir haben beide Fälle durchgerechnet.

Rente netto: Von 1.800 Euro bleiben 1.536 Euro

Unsere Beispielrentnerin ist alleinstehend, gesetzlich pflichtversichert und hat zwei erwachsene Kinder. Ihre Kasse verlangt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Weitere Einkünfte hat sie nicht.

So schrumpft die Rente pro Monat:

  • Bruttorente: 1.800,00 Euro
  • minus Krankenversicherung (8,75 Prozent): 157,50 Euro
  • minus Pflegeversicherung (3,6 Prozent): 64,80 Euro
  • Auf dem Konto: 1.577,70 Euro
  • minus Einkommensteuer (Jahresbetrag geteilt durch zwölf): 41,67 Euro
  • Was wirklich bleibt: 1.536,03 Euro

Knapp 264 Euro fehlen jeden Monat. Das ist ungefähr jeder siebte Euro.

Krankenversicherung: 157,50 Euro Abzug

Kranken- und Zusatzbeitrag ergeben zusammen 17,5 Prozent. Die Rentenversicherung übernimmt davon die Hälfte, so wie früher der Arbeitgeber.

Für die Rentnerin bleiben 8,75 Prozent. Jeder Prozentpunkt beim Zusatzbeitrag macht bei dieser Rente 9 Euro im Monat aus. Ein Blick auf die eigene Kasse lohnt sich also.

Pflegeversicherung: Zwei Kinder zählen nur wie eins

Den Pflegebeitrag zahlen Rentner allein, ohne Zuschuss. Mit Kindern sind es 3,6 Prozent, hier 64,80 Euro.

Der Rabatt ab dem zweiten Kind gilt nur, solange die Kinder jünger als 25 sind. Rentner mit erwachsenen Kindern zahlen deshalb denselben Satz, egal ob sie ein Kind haben oder vier.

Kinderlose zahlen 4,2 Prozent, also 75,60 Euro. Laut Regierungsentwurf zur Pflegereform soll ihr Zuschlag um weitere 0,3 Prozentpunkte steigen. Der Bundestag hat darüber noch nicht entschieden.

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Steuer auf die Rente: 500 Euro kommen später

Beide Sozialbeiträge behält die Rentenversicherung direkt ein. Die Steuer nicht.

Sie wird erst über die Steuererklärung festgesetzt. Wer nichts zurückgelegt hat, muss die 500 Euro dann auf einmal aufbringen. Das Finanzamt kann außerdem Vorauszahlungen für die Folgejahre verlangen.

So rechnet das Finanzamt pro Jahr:

  • Jahresbruttorente: 21.600 Euro
  • minus steuerfreier Anteil (16 Prozent): 3.456 Euro
  • minus Werbungskosten-Pauschbetrag: 102 Euro
  • minus Kranken- und Pflegebeiträge: 2.668 Euro
  • minus Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro
  • Zu versteuerndes Einkommen: 15.338 Euro

Steuerfrei bleiben 2026 die ersten 12.348 Euro. Besteuert werden also knapp 3.000 Euro, daraus ergeben sich 500 Euro Steuer.

Rentenbeginn 2015: Nur 300 Euro Steuer

Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent seiner Rente. Für den Jahrgang 2015 waren es 70 Prozent.

Der steuerfreie Rest wird einmal in Euro festgeschrieben, auf Basis der Rente im ersten vollen Rentenjahr. Wer heute 1.800 Euro bekommt und 2015 startete, hatte 2016 nur rund 1.260 Euro. Seither sind die Renten kräftig gestiegen.

Sein Freibetrag liegt deshalb bei etwa 4.550 Euro im Jahr.

Steuer pro Jahr bei gleicher Rente:

  • Rentenbeginn 2015: rund 300 Euro
  • Rentenbeginn 2026: 500 Euro

Rentenerhöhung: Jeder Euro wird besteuert

Der festgeschriebene Freibetrag steigt nie mit. Die Renten sind zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent gestiegen, und jeder Euro davon ist steuerpflichtig.

Für die Neurentnerin wird der Freibetrag aus der Rente von 2027 berechnet. Danach erhöht jede Rentenerhöhung auch ihre Steuer.

Wer heute knapp unter der Grenze liegt, rutscht so irgendwann hinein. Oft merkt er es erst am Steuerbescheid.

Vier Tipps gegen die Steuerfalle

  • Monatlich zurücklegen: Bei 500 Euro Jahressteuer reichen gut 40 Euro im Monat.
  • Steuererklärung abgeben: Wer über dem Grundfreibetrag liegt, ist in der Regel dazu verpflichtet.
  • Kosten absetzen: Handwerker, Haushaltshilfe und Krankheitskosten senken die Steuer.
  • Krankenkasse vergleichen: Ein niedrigerer Zusatzbeitrag wirkt sofort.

Wie Rentner eine Beitragserhöhung ihrer Krankenkasse rechtzeitig bemerken, lesen Sie hier.

Fazit: Das Startjahr entscheidet

Nicht die Höhe der Rente entscheidet über die Steuer, sondern das Jahr des Rentenbeginns. Von 1.800 Euro bleiben der Neurentnerin 1.536 Euro, dem Jahrgang 2015 rund 1.553 Euro.

17 Euro im Monat klingen wenig. Doch die Lücke wächst mit jedem Jahrgang, bis Renten ab 2058 vollständig versteuert werden. Wer jetzt in Rente geht, sollte die Steuer deshalb von Anfang an einplanen.

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