Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag ohne Aussprache und einstimmig die parlamentarische Immunität der Linken-Abgeordneten Gökay Akbulut sowie des AfD-Abgeordneten Hannes Gnauck aufgehoben. Beide Beschlüsse gehen auf Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 13. April zurück.
Im Fall der baden-württembergischen Abgeordneten Akbulut genehmigte das Parlament die Durchführung eines Strafverfahrens. Konkrete Angaben zum Gegenstand des Verfahrens wurden zunächst nicht öffentlich gemacht.
Ermittlungen gegen Linken-Abgeordnete wegen Körperverletzung
Bereits im vergangenen Jahr war Akbuluts Immunität einmal aufgehoben worden: Damals ermittelten die Behörden nach einem Vorfall Ende Januar 2025 wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung. Akbulut soll in einem Zug zwischen Heidelberg und Stuttgart eine Flasche in Richtung eines Mitreisenden geworfen haben. Auf ihrem Instagram-Kanal schilderte die Abgeordnete, sie selbst sei zuvor von einem Mann mit einer Bierflasche beworfen, rassistisch beleidigt und sexuell belästigt worden.
Beim Brandenburger AfD-Politiker Gnauck genehmigte der Bundestag die Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens. Wie Gnauck auf der Plattform X mitteilte, betrifft das Verfahren seine frühere Tätigkeit bei der Bundeswehr, wo er von 2014 bis 2021 als Soldat auf Zeit diente. Laut einem von ihm verbreiteten Dokument wird ihm vorgeworfen, seine Dienstpflichten verletzt zu haben.
Bereits im Mai 2024 hatte der Bundestag Gnaucks Immunität aufgehoben. Nach Informationen des Spiegel ging es damals um ein älteres Verfahren des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) wegen mangelnder Verfassungstreue. Der MAD hatte den früheren Soldaten als „Extremisten“ eingestuft – unter anderem wegen seiner Aktivität für die damalige AfD-Jugendorganisation Junge Alternative, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus geführt wurde.
Die parlamentarische Immunität schützt Abgeordnete des Bundestags grundsätzlich vor Strafverfolgung. Damit Ermittlungs-, Straf- oder Disziplinarverfahren gegen Mandatsträger durchgeführt werden können, muss das Parlament diesen Schutz im Einzelfall ausdrücklich aufheben.
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