Grüne und SPD in Berlin entscheiden an diesem Montag über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen mit der Linken. Die Grünen kommen dazu am Abend zu einem kleinen Parteitag zusammen, die SPD berät in einer digitalen Sitzung ihres Landesvorstands. Grundlage ist ein Sondierungspapier, das die drei Parteien am Wochenende vorgestellt hatten. Die Linke selbst entscheidet erst auf einem Parteitag am 31. Oktober über den Beginn von Koalitionsgesprächen. Grund sind die zweiwöchigen Herbstferien in Berlin. Im Falle einer Zustimmung könnten die Verhandlungen Anfang November beginnen.
Widerstand aus der SPD-Bundestagsfraktion
20 SPD-Bundestagsabgeordnete wenden sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen eine mögliche Koalition ihrer Partei mit der Linken in Berlin. „Unser Wertekompass ist niemals verhandelbar“, lautet die Überschrift des Papiers, über das unter anderem Table.Briefings berichtete. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch bestätigte in der ARD-Sendung „Caren Miosga“, dass sich 20 SPD-Abgeordnete kritisch geäußert hätten.
Antisemitismuskonflikte im Berliner Landesverband der Linken, Kontakte in das Umfeld des kriminellen Remmo-Clans sowie zu extremistischen Milieus begründeten „einen erheblichen Zweifel“ an der politischen Verlässlichkeit des Landesverbandes, zitierten die Medien aus der Erklärung. Die Abgeordneten sprächen sich „mit Nachdruck gegen die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen“ aus.
Vergesellschaftung als Streitpunkt
Bei der Berlin-Wahl am 20. September war die Linke mit 25,7 Prozent stärkste Kraft geworden, vor CDU (18,8 Prozent), AfD (16,3 Prozent), Grünen (14,3 Prozent) und SPD (12,1 Prozent). Die bisherige CDU/SPD-Koalition verlor ihre Mehrheit.
Umstrittenstes Vorhaben im Sondierungspapier ist die Vergesellschaftung von rund 160.000 Wohnungen von fünf Konzernen. Ein entsprechendes Gesetz soll Mitte 2028 vorgelegt werden und ein Jahr später in Kraft treten. Die Entschädigungssumme soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt, mit Krediten finanziert und über Mieten refinanziert werden. Betroffen wären private Wohnungskonzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen in Berlin.
Miersch bezeichnete das Vorhaben in der ARD als falschen Weg, es müssten „wahnsinnige Entschädigungssummen“ fließen, die besser in den Wohnungsbau gesteckt würden. Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) nannte Vergesellschaftungen das Dümmste, was man machen könne. Die Bundesregierung hatte bereits im Juli beschlossen, eine solche Überführung in Gemeineigentum verhindern zu wollen. Ein Gesetzentwurf dazu befindet sich laut einem Sprecher des Bundesinnenministeriums noch in der Abstimmung. Das Vorhaben liege in der Co-Federführung des Hauses von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sowie der SPD-geführten Justiz- und Bauministerien.
Rechtliche Fragen beim Verbotsvorhaben
Rechtlich geht es vor allem um Artikel 15 des Grundgesetzes. Danach können Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel durch ein Gesetz, das auch die Entschädigung regelt, in Gemeineigentum überführt werden. Die Vergesellschaftung von Grund und Boden zählt zum Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung. Der Bund darf hier nur dann gesetzgeberisch tätig werden, wenn dies zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit erforderlich ist.
Ein einfaches Gesetz, das lediglich festhält, dass Länder nicht vergesellschaften dürfen, könnte nach Einschätzung mehrerer Juristen auf der Plattform Verfassungsblog als unzulässige reine Negativgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden. Ein Verbot müsste demnach mit einem positiven Ziel verknüpft werden, etwa der Schaffung zusätzlichen Wohnraums oder erleichterten Möglichkeiten für den Erwerb von Wohneigentum. (mit dpa)
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