BERLIN. Das Bundesverfassungsgericht hat ein fast vier Jahre dauerndes Verfahren vor einem Sozialgericht als verfassungswidrig beanstandet. Im Interesse der Rechtssicherheit seien strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit zu klären, begründeten die Karlsruher Richter ihre gestern veröffentlichte Entscheidung. Die hohe Belastung der Sozialgerichte erster Instanz ließen sie als Rechtfertigung nicht gelten. Das Gericht betonte allerdings, dass es keine pauschal angemessene Verfahrenslänge gebe. Vielmehr müssten im Einzelfall die Umstände gewichtet werden. (AZ: 1 BvR 331/10)Der 52-jährige Kläger hatte vor fünf Jahren einen Hirninfarkt erlitten, wodurch Krankenhaus- und Pflegekosten in Höhe von 86000 Euro entstanden waren. Der zunächst nicht Krankenversicherte war später von einer GmbH angestellt und nachträglich seit Mai 2005 krankenversichert worden. Die Krankenkasse stellte jedoch fest, dass keine Mitgliedschaft vorliege. Dagegen zog der Mann vor das Sozialgericht, das im Mai dieses Jahres die Klage ablehnte. (sav.)
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