Den islamistischen Terroristen ist in diesen Tagen hier zu Lande wieder einmal ein hübscher Erfolg gelungen. Wie bereits im Sommer dieses Jahres der damalige Innenminister Otto Schily (SPD), verlangt nun auch Wolfgang Bosbach, stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender, die Einführung einer vorbeugenden Sicherungshaft für terrorverdächtige Ausländer. Ein ausgezeichneter Gedanke, der der Absicht der Terroristen, die Angst westlicher Gesellschaften beständig zu erhöhen und die Substanz der Verfassungsgarantien zu verringern, vorzüglich entgegenkommt.Bosbachs Forderung ist entweder unseriös oder schlicht verfassungswidrig. Unseriös ist sie, sofern sie suggeriert, der Staat stehe bisher dem zum Attentat entschlossenen Täter bis zur Zündung der Bombe hilflos gegenüber. Aber schon nach geltendem Recht kann ein Ausländer, der verdächtig ist, terroristische Kontakte gehabt oder Handlungen begangen zu haben, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen, selbst dann abgeschoben werden, wenn ihm in seiner Heimat Gefahr für Leib und Leben droht. Er kann unter Polizeiaufsicht gestellt, er kann in eine bestimmte Unterkunft eingewiesen und an einen bestimmten Aufenthaltsort gebunden werden. Sogar das Telefon kann dem terrorverdächtigen Ausländer verboten werden. Ist er aber nicht verdächtig, sondern wird seine terroristische Neigung lediglich vermutet, dann ist die Sicherungshaft nicht nur Unfug, sondern Freiheitsberaubung.
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