Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) hat schwere Vorwürfe gegen die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erhoben. Wer in Deutschland per Haftbefehl gesucht werde, könne weiterhin Grundsicherung trotz Haftbefehl beziehen – und das Arbeitsministerium ergreife zu wenig Maßnahmen dagegen.
„Der Rest der Welt dürfte nur noch den Kopf über uns schütteln“, sagte Krings. Er sei „entsetzt“ über das Tempo im Haus von Bas. Hintergrund ist ein vereinbarter Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch, den die Ministerin nach Darstellung von Krings längst hätte vorlegen sollen.
Was Krings Ministerin Bas vorwirft
Krings ist stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion. Er wirft Bas vor, den bereits vereinbarten Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch noch immer nicht vorgelegt zu haben.
Union und SPD hatten sich nach seinen Angaben vor rund zwei Monaten darauf verständigt, den Leistungsbezug für Menschen mit offenem Haftbefehl zu beenden.
„Im Juli sollte Frau Bas dazu einen Plan vorlegen. Nichts davon ist passiert“, kritisierte er in der Rheinischen Post. „Wer per Haftbefehl gesucht wird und sich vor dem Staat versteckt, darf keinen Cent mehr vom Staat erhalten.“ Das Ministerium dürfe sich dabei nicht hinter dem Datenschutz verstecken.
Wie viele Haftbefehle offen sind – und was unklar bleibt
Wie groß das Problem tatsächlich ist, lässt sich nur eingegrenzt beziffern. Laut dem Bericht der Rheinischen Post liegen bundesweit Haftbefehle für mehr als 100.000 Menschen vor.
Genauere Angaben nennt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion vom 14. Juli 2026, über die euronews berichtete. Demnach waren zum Stichtag 1. Juli 2026 im polizeilichen System 170.667 Fahndungen zu offenen nationalen Haftbefehlen erfasst. Diese ließen sich laut Bundesinnenministerium auf 148.311 Personen zurückführen, weil zu einzelnen Menschen mehrere Fahndungen parallel laufen können.
Wie viele dieser Personen gleichzeitig Grundsicherung beziehen, wird nach Angaben von euronews nirgends statistisch erfasst. Auch die Kosten für den Staat lassen sich deshalb derzeit nicht seriös beziffern.
Warum ein Haftbefehl nicht gleich Untertauchen heißt
Ein offener Haftbefehl bedeutet nicht automatisch, dass jemand untergetaucht ist. Er kann laut euronews auch ergehen, wenn eine angeklagte Person nicht zu einem Gerichtstermin erscheint oder eine Geldstrafe nicht zahlt.
Solche Menschen können weiterhin ganz normal beim Jobcenter vorsprechen, ohne dass dort etwas vom offenen Verfahren bekannt ist.
Kein Datenabgleich zwischen Polizei und Jobcenter
Zwischen den polizeilichen Fahndungssystemen und den Jobcentern findet bislang kein automatischer Datenabgleich statt. Das bestätigte laut euronews zuletzt auch der Berliner Senat auf eine parlamentarische Anfrage.
Nach geltendem Recht reicht ein Haftbefehl allein nicht für einen Leistungsausschluss. Entscheidend ist die sogenannte Erreichbarkeit: Wer für sein Jobcenter erreichbar bleibt, behält den Anspruch auf Grundsicherung. Diese Regel wurde mit der Reform zum 1. Juli 2026 aus dem Bürgergeld übernommen und verschärft. Genau diese Lücke wollen Union und SPD nun per Gesetz schließen: Behörden sollen entsprechende Daten künftig austauschen dürfen.
Was das Arbeitsministerium von Bärbel Bas antwortet
Das Arbeitsministerium teilte der Rheinischen Post mit, man arbeite gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium an dem Aktionsplan. Einen Termin für die Befassung im Kabinett könne man noch nicht nennen.
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Die Umsetzung der neuen Gesetzgebung werde „weiterhin bis Ende 2026 angestrebt“, sagte ein Sprecher.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärte im Juni im Kölner Stadt-Anzeiger, wer sich dem Rechtsstaat entziehe, könne nicht zugleich dessen finanzielle Unterstützung erwarten. Sozialminister Karl-Josef Laumann forderte, die Regelungen zum Datenaustausch zu überarbeiten.
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