Ermittler des Landeskriminalamts (LKA) Sachsen-Anhalt und des Zolls haben in Halberstadt eine mutmaßliche Drogenbande ausgehoben. Fünf Männer im Alter von 25 bis 64 Jahren wurden am Mittwoch festgenommen, wie das LKA am Donnerstag mitteilte. Sie sollen als Bande mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt haben. Bei Durchsuchungen stellten die Beamten nach eigenen Angaben mehr als ein Kilogramm Crystal Meth, mehrere Kilogramm Cannabis, Kokain sowie zwei scharfe Schusswaffen sicher. Die Beschuldigten sollen noch am Donnerstag einem Haftrichter vorgeführt werden.
Der Zugriff erfolgte am Mittwochnachmittag: Spezialkräfte des LKA nahmen zwei der Männer bei einer Drogenübergabe auf frischer Tat fest. Daraufhin wurden auch die drei weiteren Verdächtigen festgenommen, unterstützt von der Bereitschaftspolizei. Anschließend durchsuchten Einsatzkräfte zehn Objekte im Landkreis Harz. Die Ermittlungen führte die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift von LKA und Zollfahndungsamt Hannover.
Bei Durchsuchungen im Harz wurden unter anderem Cannabispflanze sichergestellt.
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Ermittler stießen auf Drogen, Munition und Waffen
Neben den Drogen fanden die Ermittler Cannabispflanzen samt Aufzuchtequipment, eine größere Menge Munition sowie weitere Gegenstände, die dem Waffengesetz unterliegen, darunter eine Machete, Totschläger und Übungshandgranaten. Zudem wurden ein Baseballschläger, Bargeld im fünfstelligen Bereich und eine Geldzählmaschine sichergestellt. Alle fünf Männer waren der Polizei bereits wegen verschiedener Delikte bekannt.
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In einer gemeinsamen Erklärung sprachen LKA und Zoll von einem erneuten und wichtigen Schlag gegen den organisierten, grenzüberschreitenden Rauschgifthandel. Es sei nicht hinnehmbar, dass sich solche Banden bewaffneten und mit Drogenhandel Gewinne erzielten. Man werde weiterhin konsequent und mit allen rechtlichen Mitteln gegen derartige Gruppierungen vorgehen.
Bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln
Im Falle einer Verurteilung drohen den Männern hohe Strafen: Bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird nach dem Betäubungsmittelgesetz mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Wer über den eigenen Tatbeitrag hinaus zur Aufklärung beiträgt, dem kann das Gericht die Strafe mildern.
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