BERLIN, 24. Juli. Die in der Hartz-Kommission zur Reform des Arbeitsmarktes diskutierte generelle Heraufsetzung der Verdienstgrenze für Billigjobs von 325 auf 500 Euro ist offenbar vom Tisch. Wie am Mittwoch aus Kreisen der Expertengruppe verlautete, habe Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) bei einem Treffen mit der Kommission am Vortag gegen eine solche pauschale Veränderung der Rechtslage Bedenken angemeldet. Nach Informationen dieser Zeitung wird nun ein Kompromiss erwogen, wonach die Grenze für abgabenfreie Billigjobs nicht generell, sondern nur in einzelnen Bereichen wie den haushaltsnahen Dienstleistungen angehoben werden soll. Damit soll die Schwarzarbeit etwa von Putzhilfen eingedämmt werden.Gegen eine globale Ausweitung des Niedriglohnsektors, wie sie vor allem die Union fordert, haben sich neben Schröder auch die Gewerkschaften und das Bundesarbeitsministerium ausgesprochen. Sie befürchten Einnahmeausfälle in den Sozialversicherungen zwischen sieben und neun Milliarden Euro jährlich. Zudem wird auf die Gefahr hingewiesen, dass die Betriebe reguläre Beschäftigungsverhältnisse abbauen und in Billigjobs umwandeln könnten. Schröder habe den Mitgliedern der Hartz-Kommission gesagt, er sehe im Bereich der Billigjobs keinen "übermäßigen" Handlungsbedarf, hieß in Kreisen der Expertengruppe. Der Kanzler habe in der Sitzung eine "eher warnende" Haltung eingenommen und darauf verwiesen, dass er eine "Amerikanisierung" des Arbeitsmarktes für nicht wünschenswert halte.Falsches SignalDie inzwischen diskutierte Förderung von "haushaltsnahen" Dienstleistungen wird unter anderem vom Arbeitsministerium unterstützt. Dies sei ein möglicher Weg, die Schwarzarbeit in diesem Bereich abzubauen und neue, sozial abgesicherte Jobs zu schaffen. In Gewerkschaftskreisen gibt es aber auch dagegen Bedenken. Werde die Ausweitung der Verdienstgrenze für Billigjobs auf Haushaltshilfen beschränkt, könne ein spezieller Niedriglohnbereich für Frauen entstehen, hieß es beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Auch die Grünen hielten dies für ein "falsches Signal", sagte deren Arbeitsmarktexpertin Thea Dückert dieser Zeitung. Gleichwohl plädierten die Grünen weiter dafür, Billigjobs stärker als bisher zu fördern.Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer sagte in Berlin, mit einer Ausweitung des Niedriglohnsektors lasse sich das Problem der Massenarbeitslosigkeit nicht lösen. Vielmehr würden mehr "Zweit- oder Drittjobs" entstehen. Nach den Worten des Vorsitzenden der Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Hubertus Schmoldt, müsse verhindert werden, dass Unternehmen reguläre Arbeitsverhältnisse kündigen und dafür von der Allgemeinheit subventionierte Billigarbeitsplätze schafften.Verdoppelt // In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der geringfügig Beschäftigten in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ungefähr verdoppelt. Im Jahr 2001 übten durchschnittlich mehr als vier Millionen Menschen eine geringfügige Beschäftigung aus, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. 1991 habe es mehr als zwei Millionen Beschäftigte in dieser Gruppe gegeben.Die rot-grüne Koalition hatte 1999 die Abgabenpflicht für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse mit dem so genannten 630-Mark-Gesetz (heute 325 Euro) reformiert. Arbeitgeber müssen seitdem für jeden geringfügig Beschäftigten pauschal 22 Prozent auf das Entgelt an die Sozialversicherung abführen. Davon gehen 10 Prozent an die Krankenkassen und 12 Prozent an die Rentenversicherung. Der Fiskus verzichtet dafür auf die 22 Prozent Pauschalsteuer, die vor der Neuregelung zu zahlen waren.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]