Der Volksmusiker Heino hat wegen einer Wahlwerbung der AfD Uckermark eine Klage gegen diese über 30.000 Euro eingereicht. Das teilte sein Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Die Klage sei beim Landesgericht Innsbruck eingegangen und richte sich gegen die Verletzung von Persönlichkeits- und Markenrechten des 87-Jährigen.
Hintergrund ist ein Beitrag des AfD-Politikers Felix Teichner in sozialen Medien vor der Landratswahl in der Uckermark im April. Darin hatte Teichner geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Werner widersprach dieser Darstellung: „Das hätte er nicht getan“, sagte er.
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Manager spricht von Vereinnahmung für politische Zwecke
Heino wehre sich grundsätzlich gegen eine Vereinnahmung seiner Person für politische Zwecke, sagte Werner laut dpa. Die Werbung habe einen Nährboden dafür geschaffen, dass der Sänger in eine rechte politische Ecke gestellt werde, in die er nicht gehöre.
Die Klage sei ein klares Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung mit bekannten Gesichtern, so der Manager weiter. Bereits im April hatte sich Heino öffentlich gegen die Wahlwerbung mit seinem Namen gewehrt, ließ über seinen Anwalt Dirk Strohmenger eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber Teichner einfordern und verlangte 250.000 Euro Schmerzensgeld wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.
Heino bekennt sich zur CDU und Merz
Nach Angaben seines Managers hat sich Heino in jüngerer Zeit nur einmal öffentlich politisch geäußert. Bei der vergangenen Bundestagswahl habe er sich als CDU-Wähler und Unterstützer von Friedrich Merz positioniert.
Die AfD Uckermark hat nach Angaben des Gerichts bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sich der Kreisverband, entsprechende Werbung künftig zu unterlassen.
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