Heizungstausch

Heizungsförderung: Antragsstopp bis 20. Juli – Was Antragsteller jetzt wissen müssen

Ab dem 9. Juli sind vorübergehend keine Anträge für den Heizungstausch möglich. Ab dem 21. Juli gelten neue Konditionen mit deutlich geringeren Zuschüssen.

3 Min
Die Umstellung bei der Heizungsförderung sorgt für einen vorläufigen Antragsstopp.

Die Umstellung bei der Heizungsförderung sorgt für einen vorläufigen Antragsstopp.

© Bernd Weißbrod/dpa

Die Bundesregierung hat die Heizungsförderung neu geregelt und setzt das Antragsverfahren dafür vorübergehend aus. Vom 9. bis 20. Juli können keine neuen Anträge für einen Heizungstausch gestellt werden. In dieser Umstellungsphase würden bei der staatlichen Förderbank KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) „notwendige technische Anpassungen“ vorgenommen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Die neuen Förderbedingungen sollen am 21. Juli in Kraft treten. Zuvor hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen den Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude zugestimmt.

Für Antragsteller mit einer bereits vorliegenden Antragsbestätigung gilt laut Ministerium eine Vertrauensschutzregelung. „Wer bereits eine gültige Antragsbestätigung hat, den Antrag aber noch nicht eingereicht hat, kann dies während der Umstellungsphase bis 20. Juli noch zu den bisherigen Konditionen tun“, sagte eine Sprecherin der KfW.

Weniger Zuschuss in den kommenden Jahren

Bisher waren beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung Zuschüsse von bis zu 70 Prozent möglich, der maximale Investitionskostenzuschuss lag bei 21.000 Euro der förderfähigen Kosten. Die Förderung soll nun schrittweise bis 2030 um mehrere Tausend Euro sinken. Die Bundesregierung begründet dies auch mit Sparzwängen. Die Mittel stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte, die Förderung werde sozial gerechter. „Wer auf Unterstützung besonders angewiesen ist, profitiert künftig stärker." Vor allem beim Einkommensbonus soll es eine stärkere soziale Staffelung geben. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) sagte, mit der Reform gelinge es, Geld einzusparen und zugleich die positiven Wirkungen für Klimaschutz und moderne Heizungstechnologie zu erhalten.

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Kritik von Verband und Grünen

Der Bundesverband Wärmepumpe hatte eine Aussetzung der Antragsmöglichkeit als „falsches Signal“ an Verbraucher und Fachhandwerk bezeichnet. Die Grünen-Politikerin Katrin Uhlig kritisierte, weniger Mittel bedeuteten weniger Investitionen und weniger Klimaschutz. Über Jahre sei kommuniziert worden, dass die Finanzierung bis 2029 gesichert sei: „Dieses Vertrauen wird nun gebrochen.“

Parallel plant die schwarz-rote Koalition eine Reform des bisherigen Heizungsgesetzes. Im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz soll die 65-Prozent-Regelung wegfallen, wonach jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Neue Gas- und Ölheizungen sollen weiter eingebaut werden können, wenn sie schrittweise einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen. (mit dpa)

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