Stabilisierung

Hellingkran in Rostock stabilisiert: Experten prüfen weitere mögliche Risse

Die Sicherungsarbeiten am beschädigten Hellingkran sind schneller vorangekommen als erwartet. Anwohner durften in ihre Wohnungen zurückkehren, ein Haus ist noch gesperrt.

3 Min
Die Strebe des Hellingkrans in Rostock, die einen Riss hat, wird mittlerweile durch zwei Kräne gesichert, ebenso der Ausleger.

Die Strebe des Hellingkrans in Rostock, die einen Riss hat, wird mittlerweile durch zwei Kräne gesichert, ebenso der Ausleger.

© Katja Frick/Ostdeutsche Allgemeine

Der beschädigte Hellingkran auf einem früher zur Neptunwerft gehörenden Gelände in Rostock ist gesichert. Mittwochnacht wurde die Konstruktion mithilfe mehrerer Mobilkräne stabilisiert. Am 29. Oktober konnte so der Gefahrenbereich verkleinert werden. Die Bewohner der Häuser Hellingstraße 4 bis 6 durften inzwischen in ihre Wohnungen zurückkehren. Allerdings ist das Haus Nr. 3 noch gesperrt, in dem 15 Gewerbetreibende ansässig sind.

Die Sicherung gelang damit schneller als zunächst erwartet. Begünstigt wurden die Arbeiten nach Angaben der Stadt durch die Witterungsverhältnisse und die Zusammenarbeit der beteiligten Firmen und Fachleute.

So wurde der Hellingkran gesichert

Für die Arbeiten wurden vier Kräne rund um das technische Denkmal positioniert. Zwei sichern die durch einen Riss beschädigte dünnere der beiden Streben zwischen Hauptturm und Ausleger. Zwei Kräne sichern den Ausleger. Auch wurden die Seile für den sogenannten Drucklenker erneuert. Zusätzlich brachten die Fachleute Klemmen und Kettenzüge an der beschädigten Konstruktion an.

Die eingesetzten Kräne übernehmen weiterhin Sicherungsaufgaben. Dadurch besteht nach Angaben der Stadt eine doppelte Absicherung. Der Hellingkran gilt aktuell als stabil und standsicher. Dabei handelt es sich allerdings um einen Zwischenstand – nicht um den Abschluss der Reparatur.

Vor weiteren Arbeiten soll der Zustand des Bauwerks umfassend untersucht werden. Erst danach kann entschieden werden, welche Maßnahmen für eine dauerhafte Instandsetzung notwendig sind.

Experten untersuchen weitere Schäden an der Strebe

Bei den Untersuchungen geht es auch um mögliche weitere Schäden an der Strebe, die bereits einen Riss hat. „Momentan laufen noch weitere Untersuchungen der Experten, ob es weitere Risse an der Strebe gibt oder ob das zum Beispiel nur Rostschäden sind“, sagte Rostocks Stadtsprecher Ulrich Kunze am 30. Oktober dieser Zeitung.

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Die Sicherung des Hellingkrans und die betroffenen Häuser von der Warnow aus gesehen

Die Sicherung des Hellingkrans und die betroffenen Häuser von der Warnow aus gesehen

© Katja Frick/Ostdeutsche Allgemeine

Wann die Ergebnisse vorliegen werden, konnte Ulrich Kunze noch nicht sagen. „Wir versuchen das natürlich so schnell wie möglich zu lösen. Aber wir wollen es dann auch endgültig lösen.“

Hellingstraße 4 bis 6 außer Gefahr

Für die Bewohner der Häuser Hellingstraße 4 bis 6 besteht laut Stadt keine unmittelbare Gefahr mehr. Sie konnten deshalb in ihre Wohnungen zurückkehren. Eine Einschränkung gilt weiterhin für das Haus Nummer 4: Die nach Westen gerichteten Balkone und Loggien dürfen vorsorglich noch nicht genutzt werden.

Gesperrt bleiben außerdem die Rückseite der Gebäude, der unmittelbare Arbeitsbereich und die gesamte Tiefgarage. Dort können die Sicherungs- und Untersuchungsarbeiten auch in den Nachtstunden fortgesetzt werden. Im direkten Umfeld sind deshalb zeitweise Licht und Lärm möglich.

Fraglich, wann Rückkehr in Haus Nr. 3 möglich ist

„Haus Nr. 3 ist noch gesperrt. Aber dort sind keine Wohnungen, sondern 15 Gewerbetreibende“, erklärte der Stadtsprecher.

Die 15 Gewerbetreibenden in der Hellingstraße 3 in Rostock können vorerst noch nicht zurück. Zuvor müssen die weiteren Schäden an der Strebe des Hellingkrans untersucht werden.

Die 15 Gewerbetreibenden in der Hellingstraße 3 in Rostock können vorerst noch nicht zurück. Zuvor müssen die weiteren Schäden an der Strebe des Hellingkrans untersucht werden.

© Katja Frick/Ostdeutsche Allgemeine

In dem Gebäude befinden sich unter anderem eine Tagespflege, ein ambulanter Pflegedienst und eine Zahnarztpraxis. Wann diese und die weiteren betroffenen Betriebe wieder in ihre Räume zurückkehren können, hängt vom Fortgang der Untersuchungen und Sicherungsarbeiten ab.

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