Umstritten

„Ich finde es unverschämt“: Karls verschärft Regel – Familien im Osten sind empört

Karls Erlebnisdorf schränkt mitgebrachtes Essen weiter ein: erlaubt sind nur noch 0,5-Liter-Wasserflasche, Babynahrung, Kekse und Reiswaffeln.

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Vor dem Eingang von Karls Erlebnis-Dorf: Der Eintritt kostet nichts, für Fahrgeschäfte zahlen Familien je nach Standort ab 7,50 bis 15 Euro pro Person.

Vor dem Eingang von Karls Erlebnis-Dorf: Der Eintritt kostet nichts, für Fahrgeschäfte zahlen Familien je nach Standort ab 7,50 bis 15 Euro pro Person.

© IMAGO/Jürgen Ritter

Vier Dinge dürfen mit: eine 0,5-Liter-Wasserflasche, Babynahrung samt Fläschchen, Kekse und Reiswaffeln. Die letzten beiden nur für Kleinkinder.

So steht es seit Kurzem auf der Website von Karls, über einem rot durchgestrichenen Picknickkorb. Die Einblendung erscheint beim Aufruf der Seite, unabhängig vom Standort. Über die verschärfte Fassung berichtete zuerst der Berliner Kurier. In sozialen Netzwerken kamen binnen Tagen weit über tausend Kommentare zusammen.

Ostdeutschland ist Karls-Kernland. Acht der elf Standorte liegen hier: die Erlebnis-Dörfer in Rövershagen, Zirkow auf Rügen, Koserow auf Usedom, Elstal bei Berlin und Döbeln in Mittelsachsen, dazu das Pier7 in Warnemünde, das Rittergut in Loburg und das PopUp Festival in Wernigerode.

Was ein Tag bei Karls wirklich kostet

Der Eintritt ist frei, das stimmt. Wer aber Achterbahn, Traktorbahn oder Eiswelt nutzen will, zahlt – pro Fahrt oder über die Tageskarte.

Und die ist nach Angaben des Unternehmens je nach Ort unterschiedlich teuer: ab 15 Euro pro Person in Rövershagen und Elstal, ab 11 Euro in Döbeln, ab 7,50 Euro in Koserow, Zirkow und Wernigerode. Für Kinder unter zwei Jahren oder unter 90 Zentimetern entfällt sie.

Eine vierköpfige Familie in Elstal ist damit bei 60 Euro, bevor sie irgendetwas gegessen hat. Genau an dieser Stelle setzt die Kritik an.

„Ich finde es unverschämt“: Die Kritik der Besucher

„Ich finde es unverschämt, dass man nichts Eigenes mitbringen darf“, schreibt eine Nutzerin. Sie selbst müsse nicht aufs Geld schauen, andere schon – und auch die wollten ihren Kindern einen schönen Tag ermöglichen.

Ein zweiter Einwand betrifft den Sommer. Eine halbe Flasche Wasser reiche an heißen Tagen nicht, Trinkbrunnen gebe es keine.

Zustimmung gibt es aber ebenfalls. Ein Park müsse irgendwo Geld verdienen, heißt es in mehreren Kommentaren; ins Restaurant bringe man schließlich auch keinen Kasten Cola mit.

Karls Erlebnisdorf: Kein Verbot, sondern eine Bitte

Formal untersagt Karls nichts. Das Unternehmen formuliert eine Bitte: Essen und Trinken sollen zu Hause bleiben, die eigenen Köche und Bäcker freuten sich auf die Gäste.

Geschäftsführer Robert Dahl hatte den Hintergrund schon vor Wochen erklärt. Der Eintritt sei frei, viele Angebote kosteten nichts, im Gegenzug wünsche er sich ein „kleines bisschen Fairness“. Gegenüber dem Portal Ruhr24 stellte er zudem klar, dass es kein generelles Verbot gebe und Gäste mit Unverträglichkeiten ihre Lebensmittel selbstverständlich mitbringen dürften.

In den häufigen Fragen auf der Unternehmensseite taucht die Regel bislang nicht auf.

Kurios wirkt sie neben einer anderen Karls-Aktion. Seit Jahren sammelt das Unternehmen alte Kaffeekannen seiner Gäste, über 55.000 Stück stehen inzwischen in den Regalen der Bauernmärkte, der Aufruf zum Spenden läuft weiter. Die Kanne darf also mit. Der Kaffee darin nicht.

Taschenkontrollen bei Karls? Besucher widersprechen dem Chef

Für zusätzlichen Ärger sorgt ein Widerspruch. Dahl hatte erklärt, Taschenkontrollen werde es nicht geben.

Mehrere Besucher schildern das anders. Am Eingang habe ein Mitarbeiter Bollerwagen und Rucksäcke kontrolliert, mitgebrachtes Essen habe teilweise entsorgt werden müssen, berichtet eine Frau. Unabhängig bestätigt sind diese Schilderungen nicht, eine Stellungnahme des Unternehmens dazu steht aus.

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Hausrecht: Was ein Freizeitpark verbieten darf

Rechtlich steht Karls auf sicherem Boden. Das Gelände ist Privatgrund, der Betreiber hat das Hausrecht und darf bestimmen, unter welchen Bedingungen Gäste es betreten. Ein Wirt kann den Verzehr mitgebrachter Speisen untersagen, ein Park kann die Mitnahme zur Zutrittsbedingung machen.

Grenzen gibt es trotzdem. Bei Räumen mit allgemeinem Publikumsverkehr braucht ein Betreiber für ein individuelles Hausverbot einen sachlichen Grund. Und wer aus gesundheitlichen Gründen auf eigene Verpflegung angewiesen ist, darf sie nach Unternehmensangaben weiter mitbringen.

Belantis, Europa-Park: So machen es die anderen

Im Branchenvergleich steht Karls ziemlich allein. Der Leipziger Freizeitpark Belantis beantwortet die Frage nach eigenem Essen in seinen FAQ mit einem klaren Ja und verweist auf Picknickplätze mit Tischen und Bänken; auch die Decke auf der Wiese ist erlaubt.

Im Europa-Park dürfen Gäste eigene Verpflegung mitnehmen, ausgenommen sind Glasflaschen und Messer. Phantasialand und Tripsdrill dulden mitgebrachtes Essen ebenfalls.

Bleibt für Familien im Osten der Ausweg, den eine Kommentatorin nennt: Der Eintritt ist frei, das Gelände darf man jederzeit verlassen. Wer sein Brot dabeihat, isst es am Auto.

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