POTSDAM. Immer mehr Fälle kommen ans Licht, in denen Brandenburg sich auf höchst fragwürdige Weise Bodenreformland zu eigen gemacht hat. Besonders krass erscheint ein Fall aus Caputh (Potsdam-Mittelmark). Ein älteres Ehepaar lebte direkt neben einem 708 Quadratmeter großen Grundstück, das, so dachte es, ihnen gehörte. Denn jenes Stück Land war den direkten Vorfahren damals als Bodenreformfläche zugewiesen worden und sie waren die Erben. Doch Brandenburg beantragte am 29. September 2000 für sich die Eintragung ins Grundbuch. Genau fünf Tage vor Ablauf der Frist, in der das Land solche Flächen überhaupt noch für sich reklamieren konnte. Mögliche Erben waren zuvor nicht ausfindig gemacht worden, obwohl das Ehepaar auf dem benachbarten Grundstück lebte und gegenüber dem Land "besserberechtigt" war. Denn beide Eheleute hatten über zehn Jahre lang für eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft gearbeitet. Dennoch wurde im März 2001 Brandenburg ins Grundbuch eingetragen.Besonders pikant: Erst sechs Jahre später erfuhr das Paar, dass das Grundstück ihnen gar nicht mehr gehörte. Und auch nur deshalb, weil die Gemeinde auf sie zukam, um ihnen besagtes Grundstück abzukaufen. Als der Mann daraufhin den Grundbuchauszug einsah, stellte er fest, dass nun das Land als Eigentümer firmierte. Erst aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH), das die Aneignung von Bodenreformland durch das Land als "sittenwidrig" bezeichnet hat, reagierte Brandenburg nun: Es erklärte sich vor wenigen Tagen bereit, seinen Eintrag für das Grundstück wieder zu löschen.Interessant ist, dass auch die Regierung unter Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) sehr engagiert dabei war, sich Bodenreformflächen selbst gegen moralische Bedenken von Notaren anzueignen. Ein Notar aus Potsdam hatte sich 2003 geweigert, das Land ins Grundbuch einzutragen und ähnliche Bedenken geltend gemacht wie Jahre später der BGH. "Das Land und der Landkreis hatten sich damals zusammengetan, um einem Dritten zu schaden", sagte der Notar, der nicht namentlich genannt werden will, gestern. Seinerzeit verklagte das Finanzministerium den Notar vor dem Landgericht Potsdam. Doch dort stellten die Richter im Januar 2004 fest, dass der Mann durchaus das Recht hatte, seine notariellen Dienste zu verweigern."Ich verstehe heute noch nicht, wieso das Landgericht damals nicht die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat", sagte der Notar. Schon in jener Verhandlung sei ein erheblicher Untreueverdacht gegen das Land entstanden. Das Oberlandesgericht bewertete das Verhalten des Notars in der Berufungsverhandlung im November 2004 allerdings anders: Da er seinerzeit den Grundbucheintrag betragt habe, müsse er auch den Eintrag vornehmen. Das Finanzministerium teilte gestern mit: "Von einer neuen Dimension der Affäre kann keine Rede sein."Andere Notare wie Hagen Stavorinus aus Fürstenwalde weigerten sich von Anfang an, bei Bodenreformland tätig zu werden. "Es gab vier, fünf Tage vor Ablauf der Frist im Oktober 2000 ein großes Beurkundungsinteresse", sagte Stavorinus. Das Vorgehen des Landes habe er damals für rechtlich problematisch gehalten.Der Fall von Dierk Motel (67) zeigt, dass es Brandenburg mit juristischen Details nicht so genau nahm. Das Land reklamierte die 1 400 Quadratmeter große Bodenreformfläche in Dahlwitz-Hoppegarten, die einst Motels Eltern erhalten hatten, im Jahr 2000 für sich. Im März 2003 erfolgte der Grundbucheintrag, weil keiner der vier Erben zum Stichtag 15. März 1990 land- oder forstwirtschaftlich tätig gewesen sei. Durch Zufall stieß Motel aber auf eine Zusatzfestlegung im Gesetzestext: Auch Menschen, die wie er bis 1990 kleingärtnerisch tätig waren, sind rechtmäßige Erben. Nach jahrelangem Schriftverkehr lenkte das zuständige Liegenschaftsamt im November 2006 ein und trug Motel ins Grundbuch ein.------------------------------"Von einer neuen Dimension der Affäre kann keine Rede sein." Finanzministerium------------------------------Foto: Unklare Verhältnisse: Noch immer ist nicht bekannt, wie viele Grundstücke landesweit von der Affäre betroffen sind.
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