Informationsfreiheit

Informationsfreiheitsgesetz: Dobrindt soll erneut Einschränkungen ins Visier nehmen

Behörden sollen Anfragen zu Energie, Verkehr oder Gesundheit pauschal abweisen dürfen – und selbst längst veröffentlichte Daten könnten laut Kritikern wieder verschwinden.

3 Min
Innenminister Dobrindt plant offensichtlich erneut Einschränkungen bei der Informationsfreiheit.

Innenminister Dobrindt plant offensichtlich erneut Einschränkungen bei der Informationsfreiheit.

© Hanno Bode/imago

Die Organisationen abgeordnetenwatch und Frag-den-Staat haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgeworfen, das Informationsfreiheitsgesetz auf einem Umweg aushöhlen zu wollen. Nach heftiger Kritik verzichte das Ministerium zwar auf eine offene Abschaffung von Auskunftsrechten.

Stattdessen seien weitreichende pauschale Ausnahmen geplant, die mit möglichen Sicherheitsgefahren begründet würden, erklärten beide Organisationen am Donnerstag in Berlin. Die Kritik stützt sich auf einen Referentenentwurf, den Frag-den-Staat öffentlich gemacht hat.

Was der Entwurf für kritische Infrastruktur vorsieht

Im Zentrum des Papiers steht der Schutz wichtiger Einrichtungen. Danach sollen Behörden Anfragen künftig generell abweisen können, wenn diese die sogenannte kritische Infrastruktur betreffen – etwa aus den Bereichen Energie, Verkehr, Gesundheit, Wasser oder Finanzwesen.

Zusätzlich sollen sämtliche Ministerien prüfen, ob bereits veröffentlichte Daten wieder gelöscht werden. Damit stünde nicht nur der Zugang zu neuen Dokumenten infrage, sondern auch bereits öffentlich zugängliches Material.

Das sagen die Kritiker

Sarah Schönewolf von abgeordnetenwatch wirft dem Minister vor, die Einschnitte zu tarnen: „Statt das IFG offen abzuschaffen, versteckt er die Einschnitte in Fachgesetzen“, erklärte sie. Sabotageschutz dürfe nicht mit Kontrollverzicht verwechselt werden: „Kritische Infrastruktur braucht Schutz vor Sabotage, nicht vor Kontrolle.“

Aus ihrer Sicht ziele Dobrindt vor allem darauf, die Kontrolle staatlichen Handelns zu beschneiden. Den Koalitionspartner SPD forderte sie auf, das Vorhaben zu stoppen.

Was der Datenschutzbeauftragte fordert

Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Moritz Hennemann, meldete sich in Berlin zu Wort. Das Ziel des Entwurfs sei angesichts wachsender hybrider Bedrohungen nachvollziehbar, die Regelung aber „im Detail aber zu pauschal und unbestimmt“.

Hennemann verlangt eine Lösung innerhalb des bestehenden Gesetzes, die den Zugang nur dort einschränkt, wo das Bekanntwerden einer Information den Schutz kritischer Infrastruktur tatsächlich gefährden könnte. Welche Einrichtungen betroffen sind und unter welchen Voraussetzungen, müsse dabei eindeutig festgelegt werden.

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Worum es beim IFG überhaupt geht

Das Informationsfreiheitsgesetz gilt seit 2006 und verschafft Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten. Genutzt wird es regelmäßig auch von Journalistinnen und Journalisten sowie von Nichtregierungsorganisationen.

Die SPD hatte Einschränkungen zunächst mitgetragen, die Pläne später aber als zu weitgehend kritisiert. Ob die Koalition den Entwurf in dieser Form weiterverfolgt, ist damit offen. (mit AFP)

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