BERLIN. Es ist ein Auftritt vor Gericht wie zu Kampfzeiten. Inge Viett wettert am Donnerstag gegen den Militarismus der Bundesregierung. Sie kritisiert, dass junge Menschen zum Töten in die Welt geschickt würden, nennt das, was in Afghanistan passiert "ein Massaker für den Frieden", sie bezeichnet die Friedenspolitik der Bundesrepublik als Friedhofspolitik und vergleicht die "deutschen Kriegsminister" Rudolf Scharping, Peter Struck und Franz Josef Jung in einem mehr als gewagten Vergleich mit Adolf Hitler. Ort der Rede ist das Berliner Amtsgericht. Dort muss sich die ehemalige RAF-Terroristin verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr versuchte Gefangenenbefreiung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor.Inge Viett und eine mitangeklagte Sozialarbeiterin demonstrierten am 20. Juli 2008 gegen ein Gelöbnis von Rekruten vor dem Reichstag. Die Polizei schritt ein, weil die Protestierer entgegen der Auflagen für die Demo wiederholt über einen Lautsprecherwagen Sirenengeheul einspielten. Als die Polizisten die Lautsprecheranlage abschalten wollten, kam es zum Gerangel. Ein Polizist sagte als Zeuge vor Gericht aus, er sei von einem Demonstranten mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden. Seine Kollegen bestätigten dies. Daraufhin habe er den Mann festnehmen lassen.Die Staatsanwältin wirft Viett nun vor, sie habe die Festnahme behindert und versucht, den Mann zu befreien - dadurch, dass sie ihn festhielten und von den Polizeibeamten wegzogen. Als sie später deswegen festgenommen worden sei, soll sie sich geweigert haben, ihren Ausweis zu zeigen und Widerstand geleistet haben. "Sie stemmte sich mit den Beinen gegen die Laufrichtung", sagt der Polizist, der sie damals festnahm und dem nach seiner Aussage nicht bekannt war, mit wem er es zu tun gehabt hat. Viett hält zwar eine lange Rede vor Gericht, die von den mit ihr offensichtlich sympathisierenden Zuhörern im Saal mit Applaus bedacht wurde, zu der Anklage schweigt sie aber.Es ist ein absurder Prozess. Wegen der Vorgänge hätte es eigentlich nicht zu einem Verfahren kommen müssen, Viett hätte einen Strafbefehl in Höhe von 80 Tagessätzen - bei ihrer Rente in Höhe von 259 Euro monatlich eine Strafe von rund 700 Euro - akzeptieren können, damit wäre die Sache erledigt gewesen. Aber hier geht es um mehr. Hier geht es ums Prinzip. Viett hält sich für unschuldig. Sie ist der Meinung, ihr sei mit der Festnahme und der Anklage Unrecht geschehen. Und so wird der Gerichtssaal zum absurden Kampfplatz. Der Rechtsstaat demonstriert sein Verständnis von Gesetzeskraft. Die neue alte Linke sieht sich in ihrem Verständnis vom Staat als Unterdrücker bestätigt.Der Kampf geht weiterVietts Weltbild jedenfalls steht. Bereits vor 2007 sorgte sie für Aufregung, als sie in einem Artikel in der Jungen Welt den bewaffneten Kampf der RAF rechtfertigte. Sie tauchte in den vorigen Jahren auch immer wieder bei Demonstrationen im Schwarzen Block auf. In Saal 370 schaut sie während sie ihre Erklärung verlas immer wieder ins Publikum und zu den Journalisten, sie kommentiert die Aussagen der Polizisten mit einem Grinsen. Das alte Koordinatensystem steht und wankt nicht. Geschichte - hier kann sie verfolgt werden.Während sich Anwälte, Richterin und Staatsanwältin über einen Laptop mit Polizeivideos beugten, winkte sie Freunden im Publikum zu und raunte, jetzt bräuchte man einen Beamer. Als das Verfahren gegen die mitangeklagte Sozialarbeiterin gegen Zahlung von 600 Euro vorläufig eingestellt wurde, fragte Viett, warum nicht auch ihr Verfahren eingestellt werde. "Das geht nicht, weil Sie vorbestraft sind", entgegnete die Richterin. Viett verdrehte die Augen. Der Prozess wird fortgesetzt. Der Kampf geht weiter.------------------------------BiografieInge Viett gehörte der Bewegung "2. Juni" an und trat 1980 der RAF bei. Im August 1981 schoss sie auf einen französischen Polizisten, er ist bis heute querschnittsgelähmt.Zuflucht fand sie in der DDR, wo sie unter zwei falschen Namen lebte.Nach dem Mauerfall wurde Viett verhaftet. Ein Gericht verurteilte sie zu 13 Jahren Gefängnis wegen versuchter Tötung. Nach Verbüßung der halben Haftzeit kam sie 1997 frei.
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