Innenminister prüfen eine Änderung der Parteifinanzierung

Kein Staatsgeld für die NPD

Katja Tichomirowa
2 Min

BERLIN. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will die rechtsextreme NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen. Es sei unerträglich, dass sich die verfassungsfeindliche NPD zu 40 Prozent aus Steuermitteln finanziere und die Demokratie auf diese Weise diejenigen alimentiere, die offen ihre Abschaffung betrieben, erklärte Schünemann gestern in Berlin.Voraussetzung für einen solchen Ausschluss sei eine Grundgesetzänderung, erläuterte Schünemann. Ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten des Staatsrechtlers Volker Epping zeige Möglichkeiten hierfür auf. So soll die Verweigerung staatlicher Mittel an die "Bestrebungen von Parteien gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung" geknüpft werden. Der Vorschlag Schünemanns soll morgen auf der Innenministerkonferenz in Potsdam beraten werden.Bedenken aus Rheinland-PfalzEr sieht neben einer Änderung des Artikels 21 GG, der die Freiheit der Parteien garantiert, auch eine Änderung des Parteiengesetzes vor. Dem Gutachten zufolge fielen Parteien, denen "Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung" nachgewiesen werden könnten, nicht unter das Prinzip der Gleichbehandlung, den Artikel 21 GG vorschreibt. Ein entsprechender Nachweis sei auch durch Auswertung "offener Quellen" möglich. Ein Verbot der NPD war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil das Belastungsmaterial gegen die NPD auf Recherchen von Informanten des Verfassungsschutzes beruhte.Neben der hohen Hürde des Verbots müssten deshalb andere rechtliche Instrumentarien geprüft werden, erklärte Schünemann. Er sei zuversichtlich, dass eine Einigung der Innenminister schnell erreicht werde und die Verfassung noch vor der Bundestagswahl im Herbst nächsten Jahres geändert werden könne, sagte Schünemann.Skeptischer äußerte sich dagegen der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD). "Die Chancengleichheit der politischen Parteien ist ein elementarer Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie", sagte Bruch. "Ein Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung verstieße in meinen Augen zum einen gegen diesen Grundsatz, zum anderen gegen das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts. Das Parteienprivileg gebiete es, dass eine Partei erst dann wegen ihrer inhaltlichen Ausrichtung gegenüber anderen Parteien ungleich behandelt werden darf, wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit festgestellt habe. Diese Eingriffsschwelle sei bewusst so robust formuliert worden, so Bruch. "Der heute vorgestellte Vorschlag käme einer Absenkung dieser Schwelle auf Umwegen gleich. Ich bezweifle, dass dies im Sinne des Verfassungstextes ist."

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