Der Imam der Kreuzberger Mevlana-Moschee am Kottbusser Tor muss die Bundesrepublik bis zum 15. Januar verlassen. Die Ausländerbehörde hat am Donnerstag nach Prüfung aller Vorwürfe den "sofortigen Vollzug" der Abschiebung angeordnet. Allerdings kann der 58-jährige Yakup Tasci, der seit 30 Jahren in Deutschland lebt, vor Gericht gegen die Ausweisung klagen. "Wer Selbstmordattentäter als Helden verklärt und einzelne Bevölkerungsgruppen als nutzlos bezeichnet, bereitet den Nährboden für Terrorakte", sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Dies könne nicht hingenommen werden. Der Senator hatte sich persönlich für eine Ausweisung stark gemacht. Wie berichtet, wird dem muslimischen Prediger insbesondere eine Rede vom 12. Juni 2004 auf dem Kreuzberger Oranienplatz vorgehalten. "Um der Märtyrer willen, die ihr Blut im Irak vergießen, um der Lämmer willen, die gestern und heute in Jerusalem und in Bagdad ihr Leben lassen, lass uns nicht in deinem Feuer zusammen mit den Ungläubigen verbrennen", zitierte die Ausländerbehörde aus der umstrittenen Rede. Die Ansprache sei schließlich mit den Worten beendet worden: "Gesegnet sei euer Kampf, angesehen sei euer Kampf vor den Augen Gottes."Laut Körting belegen die Aufzeichnungen, dass nicht nur Selbstmordattentäter zu Helden gemacht würden. "Sie schüren auch den Hass auf Amerikaner und Juden und sind daher geeignet, Nachahmungstaten zu fördern", sagte der Senator. Körting und die Ausländerbehörde berufen sich außerdem auf die ZDF-Sendung "Frontal" vom letzten November. In der mitgeschnittenen Predigt sagte der mittlerweile vom Dienst suspendierte Tasci sinngemäß unter anderem, dass allen Deutschen das Höllenfeuer drohe, weil sie ungläubig seien. Noch nie hätten Muslime Nutzen von Deutschen gehabt. "Mit diesen Äußerungen - auf deren Wortlaut es im Einzelnen nicht ankommt - ist jedenfalls deutlich geworden, dass es sich bei den Redebeiträgen im Juni nicht um eine einmalige Entgleisung handelt", sagte Körting. Vielmehr störe der Prediger das friedliche Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsgruppen innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik. Dem Imam wird Volksverhetzung und Beleidigung vorgeworfen.Die Islamische Föderation, zu der die Mevlana-Moschee gehört, reagierte auf die angekündigte Ausweisung mit ausgesprochener Zurückhaltung. Geschäftsführer Burhan Kesici sagte lediglich, dass er noch nicht mit Tasci habe sprechen können. Allerdings schloss der Föderationsgeschäftsführer nicht aus, dass Tasci bis vor das Oberverwaltungsgericht zieht.Auch Körting rechnet damit, dass Tasci die Gerichte bis hin zum Europäischen Gerichtshof anruft. Auch die Innenbehörde sprach von einem "sehr verfestigten Aufenthaltsstatus" mit einem besonderen Ausweisungsschutz. "Das ist aber nicht unüberwindbar", sagte Körtings Sprecherin Henrike Morgenstern. Piening will BesonnenheitBerlins Ausländerbeauftragter Günter Piening sagte der Berliner Zeitung, dass er persönlich die Ausweisung für begründet halte. "Das Gesetz sieht aber auch einen Ausweisungsschutz vor", sagte Piening zugleich. Ob die Begründung der Ausländerbehörde ausreiche, müssten deshalb letztlich die Gerichte klären. Piening wünschte sich von der Justiz, den Fall "mit Besonnenheit" anzugehen. ------------------------------Rechtsschutz // Mit der Aufenthaltsberechtigung auf Dauer kann sich der Imam auf einen besonderen Ausweisungsschutz berufen. Der Status ist die höchste Stufe vor der Einbürgerung. Ausweisungen gibt es nur bei "schwer wiegenden Rechtsverstößen". Das Assoziierungsabkommen zwischen EU und Türkei ist eine weitere politische Hürde.Der Europäische Gerichtshof hat schon mehrmals Abschiebungen von Bürgern mit solchen Daueraufenthaltsberechtigungen zurückgewiesen - zuletzt 2002 bei einem wegen Rauschgifthandels vorbestraften Türken.------------------------------Foto: Muslime beim Gebet in der Mevlana-Moschee
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