Innensenator Ehrhart Körting (SPD) streitet sich mit dem Verwaltungsgericht über die Ausweisung eines Terror-Verdächtigen. Das Gericht hatte Ende Mai durch einen Eilbeschluss die Ausweisung eines 32-jährigen Jemeniten verhindert, der nach Angaben aus Sicherheitskreisen Kontakte zu der seit 2003 verbotenen, radikal-islamistischen Terrororganisation Hizb-ut-Tahrir und zu den Attentätern des 11. September gehabt haben soll. Körting kündigte gestern an, vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen.Hintergrund für die Entscheidung des Gerichtes ist, dass der Medizinstudent Faiz B. vor drei Jahren eine Deutsche geheiratet hat und deshalb wenig später eine Aufenthaltserlaubnis beantragte. Durch eine Heirat entsteht normalerweise ein besonderer Aufenthaltsschutz. Damals erklärte B. auch, keine Kontakte zu Terrororganisationen zu haben. Im Herbst 2004 wurde sein Sohn geboren. Das Gericht entschied deshalb auf Antrag des Verdächtigen, dass es wegen der Partnerschaft und des Kindes keine zwingend notwendige Ausweisung durch die Ausländerbehörde geben dürfe. Eine Gefahr für die Bundesrepublik sei nicht gegeben. Körting sagte dazu: "Es ist richtig, dass bei einer Ehe ein besonderer Ausweisungsschutz existiert." Doch der Schutz der in der Bundesrepublik lebenden Menschen vor Anschlägen habe absoluten Vorrang. Dem Gericht warf Körting vor, die Anstrengungen seiner Behörde zu unterlaufen, um "die Tätigkeiten verfassungsfeindlicher Organisationen zu unterbinden".Nach Informationen aus Sicherheitskreisen sind viele Vorwürfe gegen den 32-jährigen Faiz B. bekannt. Er soll nach deren Erkenntnissen nicht nur flüchtige Kontakte zu den Attentätern des 11. September gehabt haben. Einem der Täter, dem 34-jährigen Ramzi Binalshibh, ebenfalls aus dem Jemen, soll der Mann zwischen April 1999 und August 2001 seine Wohnung in einem Berliner Studentenwohnheim überlassen haben. Binalshibh soll er angeboten haben, die Wohnung bei Aufenthalten in Berlin jederzeit nutzen zu können. Zudem soll Faiz B. einen der Todespiloten vom 11. September, Zaid Jarrah, während seines Studiums in Greifswald gekannt haben. Für die Hizb-ut-Tahrir-Gruppe war B. in einer als Hochschulgruppe getarnten Organisation als Sekretär und Protokollführer tätig."Wer falsche und unvollständige Angaben über Kontakte zu terroristischen Organisationen angibt, dem droht trotz eines Ausweisungsschutzes die Abschiebung", bekräftigte Körtings Sprecherin Henrike Morgenstern. Die CDU unterstützte den Innensenator. CDU-Innenexperte Frank Henkel sagte: "Strafrecht muss vor Familienrecht gehen." Die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden seien Grund genug, den Mann auszuweisen.Die Ausländerbehörde muss bis zum 27. Juni ihre Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht begründen. Das Oberverwaltungsgericht kündigte an, in nächster Zeit ohne mündliche Verhandlung eine Entscheidung zu fällen.
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