BERLIN. Mit Bulldozern ließen griechische Behörden am vergangenen Sonntag in Patras zwei Flüchtlingslager zerstören. Tausende Menschen aus Asien und Nordafrika, die hier eine vorläufige Bleibe gefunden hatten, wurden vertrieben. Die Vorgänge in Patras sind nur ein Beispiel dafür, wie EU-Staaten Asylbewerber behandeln.In einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte wird auch dieser Fall angeführt, um das deutsche Asylrecht mit seiner Drittstaatenregelung anzuprangern. Es sei verfassungswidrig und verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, lautet das Resümee der Studie von Ruth Weinzierl über den Asylkompromiss von 1993. Dieser sei rechtlich nicht mehr haltbar, erklärte das Institut gestern. Dabei sprach es sich für gesetzliche Änderungen aus.Mit der Änderung des Asylgrundrechts wurde 1993 die Drittstaatenregelung eingeführt. Danach wurden Flüchtlinge, die aus sicheren Drittstaaten oder Herkunftsländern stammen, an der deutschen Grenze ab- oder ausgewiesen werden. Als sichere Staaten gelten neben einigen Nicht-EU-Ländern alle EU-Staaten, also auch Griechenland und Italien, die wegen ihres Umgangs mit Bootsflüchtlingen und Asylsuchenden erst jüngst vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR gerügt worden sind.Fehlender RechtsschutzEinen Asylantrag müssen die Flüchtlinge in dem jeweiligen Staat stellen. Gegen eine Ablehnung können sie aber gerichtlich nicht vorgehen. Vor allem dieser mangelnde Rechtsschutz stößt in der Studie auf Kritik, weil er gegen die Rechtsprechung des Europäische Menschenrechtsgerichtshofs verstößt. Zudem hätten offensichtlich weder der Gesetzgeber noch das Bundesverfassungsgericht damit gerechnet, dass solche Zustände wie in Griechenland eintreten könnten, heißt es in der Erklärung. Verfassungswidrig sei zudem, dass die Einstufung als sicheres Nicht-EU-Land ohne Zustimmung des Bundestags erfolgt, "wodurch unter anderem der verfassungsrechtlich garantierte Parlamentsvorbehalt umgangen wird."Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt daher den Verwaltungsgerichten, Flüchtlingen unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention, das EU-Recht und das Grundgesetz weiter Rechtsschutz zu gewähren. Bei Verfahren, in denen diese Rechtsfragen auftreten, sollten sie das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dem Bundestag wird empfohlen, das Asylverfahrensgesetz so zu ändern, dass Flüchtlingen Rechtsschutz gewährt wird.Laut Bundesinnenministerium stellten im ersten Halbjahr 2009 knapp 12 500 Flüchtlingen einen Asylantrag. Das sind rund 1 500 mehr als im Vorjahreszeitraum.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]