Die Bundesanwaltschaft hat den irakischen Staatsangehörigen Gailan Al-M. im brandenburgischen Landkreis Barnim festnehmen lassen. Grundlage war ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. September 2026. An dem Zugriff waren Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei beteiligt.
Dem Beschuldigten wird die versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Hinzu kommen der Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
Nach den Feststellungen des Haftbefehls teilt Gailan Al-M. die radikal-islamistische Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). Im Frühjahr 2025 soll er geplant haben, gemeinsam mit weiteren Personen Anschläge in Deutschland gegen aus seiner Sicht Ungläubige zu verüben.
Kirche in Bremen als erstes Ziel ausgekundschaftet
Für das Vorhaben hatte sich der Beschuldigte laut Bundesanwaltschaft bereits eine Schusswaffe beschafft und eine Kirche in Bremen ausgekundschaftet. Dieses Gotteshaus sollte nach seinen Vorstellungen das erste Anschlagsziel der geplanten Gruppe sein.
Gailan Al-M. gelang es den Ermittlungen zufolge, eine bislang unbekannte Person für seine Pläne zu gewinnen. Der Versuch, weitere Personen anzuwerben, scheiterte jedoch – weshalb es beim Vorwurf der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung bleibt.
Der Beschuldigte wurde noch am Tag der Festnahme dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser eröffnete ihm den Haftbefehl und ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an.
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