Säumige Verkehrssünder in Sachsen-Anhalt können sich vorerst zurücklehnen. Grund ist eine IT-Panne, wie aus einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung hervorgeht. Seit Jahresbeginn gibt es Schwierigkeiten, Zahlungen der Landeshauptkasse korrekt zuzuordnen. Die Zentrale Bußgeldstelle der Polizei hat daraufhin vorsorglich einen Mahnstopp verhängt. Ziel sei es, Bürger vor möglicherweise ungerechtfertigten Mahnungen zu schützen, teilte das Finanzministerium mit.
Die Bußgeldstelle ahndet landesweit Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss und treibt dabei jährlich Millionenbeträge ein. Doch nun steht die Verwaltung vor einem Problem: Seit einer Softwareumstellung am 1. Januar können Zahlungen nicht zuverlässig erkannt werden. Während Bußgeldbescheide weiterhin verschickt werden, bleiben Mahnungen und Vollstreckungsverfahren aus, berichtete der MDR. Eine Sprecherin des Finanzministeriums sagte jedoch, sie gehe davon aus, dass die ausstehenden Mahnungen „zeitnah“ nachgeholt würden.
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Die Behörden betonen, dass niemand um seine Bußgelder herumkommt. Die sogenannte Vollstreckungsverjährung beträgt drei Jahre – genug Zeit, die Beträge einzutreiben, sobald die technische Panne behoben ist. Dennoch könnten Betroffene mit knapper Kasse vorübergehend profitieren: Solange die IT-Probleme bestehen, bleibt die Vollstreckung ausgesetzt. Experten raten jedoch, Zahlungsbelege aufzubewahren, um Missverständnissen vorzubeugen.
Auch Sachsen kämpft mit IT-Chaos
Die Softwareumstellung, die eigentlich für mehr Effizienz sorgen sollte, hat offenbar nicht nur die Bußgeldstellen in Sachsen-Anhalt ins Chaos gestürzt. Auch Sachsen kämpft mit ähnlichen Schwierigkeiten. Dort sprach die Landesdirektion von „Kinderkrankheiten“, die bei digitalen Systemwechseln normal seien. Die Verantwortlichen in Sachsen-Anhalt hielten sich mit Details vorerst zurück und versprechen, die „Anlaufschwierigkeiten“ schnellstmöglich zu beheben.
Für Verkehrssünder bedeutet die Panne jedenfalls keine Entwarnung: Wer bereits einen Bußgeldbescheid erhalten hat, muss früher oder später zahlen. Eine Sprecherin der Landesdirektion Sachsen stellte klar, dass die Verfahren weiterlaufen und die Bescheide rechtzeitig zugestellt werden. Lediglich die Mahnungen bleiben vorerst aus.
In den betroffenen Behörden und Einrichtungen sorgten die Darstellungen der sächsischen und sachsen-anhaltischen Ministerien unterdessen für Kopfschütteln: Angesichts des mittlerweile seit Wochen bestehenden Mehraufwands seien Bezeichnungen wie „Kinderkrankheiten“ eine „Frechheit“.
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